Veröffentlicht von:

Amtsgericht München verhängt hohe Geldstrafe wegen Diebstahls

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 10.01.2018, Aktenzeichen 864 Ds 238 Js 223135/17, einen 58-jährigen angeklagten Kaufmann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 260 Tagessätzen zu je 800 €, insgesamt 208.000 € verurteilt. Außerdem wurde der gegen den Angeklagten bestehende Haftbefehl aufgehoben und der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen.

Im vorliegenden Fall wurde der Angeklagte am 08.12.2017 festgenommen, als zum vierten Mal binnen eines Monats in einem Supermarkt in München Kalbsleber im Wert von 13 bis zuletzt 47 Euro in eine Obsttüte umgepackt und diese dann an der Selbstbedienungskasse als billigeres Obstprodukt abgewogen und zu dem günstigeren Preis eingescannt und bezahlt hatte.

Aufgrund der Tatsache, dass der Angeklagte über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte und der Straferwartung wurde gegen ihn ein Haftbefehl erlassen. Er befand sich bis zum Hauptverhandlungstermin in Untersuchungshaft.

Im Rahmen der Hauptverhandlung legte der bereits mehrfach vorbestrafte Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Ein Motiv für seine Taten gab er nicht an.

Der zuständige Strafrichter verurteilte den Angeklagten schließlich zu einer Geldstrafe. Sein Geständnis sowie die erlittene Untersuchungshaft wurden zu seinen Gunsten gewertet.

Strafschärfend wurde jedoch die Tatsache berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits drei Mal wegen Vermögensdelikten verurteilt wurde und dabei auch schon zwei Mal Freiheitsstrafen verbüßt hat. Er wurde erst wenige Monate vor den Taten aus der Strafhaft entlassen.

Bei der Höhe der Tagessätze wurde durch das Gericht ein monatliches Einkommen von mindestens 24.000 € angenommen.

Das Urteil ist rechtskräftig.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Philipp Adam

Beiträge zum Thema