An roter Ampel in Berlin geblitzt? Wir helfen - Vorwürfe häufig nicht beweisbar!

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Rotlichtverstöße sehen für betroffene Verkehrsteilnehmer gravierende Rechtsfolgen in Form hoher Geldbußen, langwieriger Punkteeintragungen und gar Fahrverbote vor. Dabei bestehen häufig gute Verteidigungschancen. Insbesondere gilt dies für zahlreiche Messstellen in Berlin. 

Bis zu 200 € Geldbuße, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot als Rechtsfolge

Wer bei Rotlicht über die Haltelinie gefahren ist, hat selbst ohne Gefährdung anderer und ohne jegliche Vorbelastungen gravierende Konsequenzen zu erwarten:

Bestenfalls droht eine Geldbuße von 90 € und ein Punkt in Flensburg mit einer Tilgungsdauer von 2,5 Jahren.

Soll die Rotlichtdauer bereits mehr als eine Sekunde betragen haben, so stehen gar eine Geldbuße von 200 €, zwei Punkte mit fünfjähriger Tilgungsdauer und vor allem ein einmonatiges Fahrverbot zu befürchten.

Regelmäßig heißt es dann in den Anhörungsbögen und/oder Bußgeldbescheiden der Bußgeldbehörden sinngemäß wie folgt:

„Ihnen wird vorgeworfen, am … um … Uhr in … als Führer(in) des Pkw … folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen zu haben:

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Beweismittel: kombiniertes Messgerät Geschwindigkeit/Rotlicht, Frontfoto“

Zahlreiche Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung im Allgemeinen

Nach unserer Einschätzung werden derartige Tatvorwürfe sehr häufig zu schnell hingenommen. Denn es gibt vielfältige Ansatzpunkte für eine möglicherweise erfolgreiche Verteidigung mit Hilfe eines auf derartige Fälle spezialisierten Anwalts. 

Hierzu dürfen wir zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf unseren Rechtstipp "Die 5 häufigsten Fehler bei Rotlicht-Überwachungen – Was kann man nach Ampel-Verstößen tun?" verweisen.

Gesteigerte Verteidigungschancen bei Rotlicht-Blitzern in Berlin

Besonders interessant ist, dass nach unseren Erfahrungen an einigen großen Kreuzungen und Verkehrskreiseln in Berlin fleißig gegen vermeintliche Rotlicht-Sünder vorgegangen wird, diese Vorwürfe dann häufig aber nicht beweisbar sind. Wir verzeichnen gegenüber anderen Städten eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Verfahrenseinstellungen in Berlin.

Zu nennen sind dabei exemplarisch folgende Messstellen:

  • „Großer Stern“ / Siegessäule
  • Ernst-Reuter-Platz
  • Theodor-Heuss-Platz
  • Tempelhofer Damm
  • u. a.

Dabei sind die Begründungen, die dann in den Einstellungsverfügungen des Polizeipräsidenten in Berlin – Bußgeldstelle – mitgeteilt werden, häufig haarsträubend: Trotz deutlicher Fahrerlichtbilder wird wegen angeblich nicht möglicher Identifizierung des Betroffenen eingestellt. In anderen Fällen beruft man sich auf angebliche Verjährung, die noch gar nicht eingetreten ist. Und manchmal bekommen wir zu lesen, dass eine Ahndung des Unrechts nicht geboten erscheine, was gerade bei fahrverbotsrelevanten Fällen und hohen Geldbußen aberwitzig klingt und zugleich die Frage aufwirft, warum dann die Betroffenen zunächst überhaupt beschuldigt wurden...

Der wahre Grund der Einstellung liegt nach unserer Auffassung in einem oder auch mehreren der anderen regelmäßig von uns vorgetragenen Aspekte – aber dies will die Bußgeldbehörde wohl nicht schwarz auf weiß niederschreiben, damit nicht das sprichwörtliche Fass geöffnet wird und sich auch andere Betroffene entsprechend verteidigen können.

Empfehlung: Rotlicht-Verstöße (v. a. in Berlin) prüfen lassen – die Kosten des Anwalts zahlt die Rechtsschutzversicherung

Wie dem auch sei – wer in Berlin (oder auch anderen Orts) geblitzt wurde, weil er angeblich bei Rotlicht über eine Haltelinie gefahren sein soll, sollte zumindest bei bestehender Rechtsschutzversicherung einen auf Rotlichtverstöße spezialisierten anwaltlichen Experten mit der Prüfung beauftragen. Nur dann kann er darauf hoffen, sich die drastischen Rechtsfolgen zu ersparen, was aber natürlich stets von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist.

Die Kosten der anwaltlichen Verteidigung bis einschließlich zum Rechtsbeschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht werden von einer etwaigen Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. 

Dr. Sven Hufnagel
Rechtsanwalt

Dr. Sven Hufnagel ist spezialisiert auf die Verteidigung nach angeblichen Rotlichtverstößen und führt seit inzwischen 17 Jahren jährlich zahlreiche Überprüfungen in diesem Bereich durch. 

Er ist bundesweit tätig und wurde zwischen den Jahren 2015 und 2019 durchgehend im FOCUS-Spezial als „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“ gelistet. 

Nähere Informationen auf der Kanzleihomepage.


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