Analyse des Insolvenzgrunds bei P&R – kostenlose Ersteinschätzung bei Resch Rechtsanwälte

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Vermietung des Containerbestands wird fortgesetzt

Die beiden Insolvenzverwalter Dres. Michael Jaffé und Philipp Heinke von drei P&R Firmen geben bekannt, dass die weltweite Vermietung des Containerbestands fortgesetzt wird, um die daraus zu generierenden Mittelzuflüsse sicherzustellen. 

Vorläufige Gläubigerausschüsse seien bestellt worden. Darin sitzen Vertreter verschiedener Gruppen von Gläubigern der P&R, die größte Gläubigergruppe sind die Anleger, von denen zahlreiche bereits in der dritten Generation bei P&R angelegt haben, was bedeutet, dass die meisten Anleger über 60-70 Jahre alt sind.

Chaotische Zustände in der Buchhaltung

Der Fortbestand der Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. AG sei dringend notwendig, da ein Rahmenvertrag über Verkauf, Rückkauf und Untervermietung der Container mit dieser Firma besteht. Aus Sicht der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind für die deutschen Gesellschaften wichtige Daten in den Systemen in der benötigten Form nicht vorhanden, da die Datensysteme in Deutschland und der Schweiz vollständig voneinander getrennt sind. Man kann somit vermuten, dass in der Buchhaltung chaotische Zustände herrschen.

Keine Nachschusspflichten für betroffene Anleger

Allerdings gibt es falls der Containerbetrieb aufrechterhalten wird, für die von der Insolvenz der drei P&R Container-Verwaltungsgesellschaften betroffenen Anleger wahrscheinlich keine Nachschusspflichten, meinen die Insolvenzverwalter. Auch die Anleger, die kein Eigentumszertifikat vorweisen können, das sind immerhin 90 %, können Ansprüche geltend machen. Anleger befürchteten, dass sie als Container-Eigentümer in die Pflicht genommen werden könnten, wenn die Stand- oder Verholungskosten geltend gemacht würden.

Auslöser der Insolvenz: Container wurden veräußert

Trotz fallender Weltmarktpreise in den Jahren 2012 bis 2016, vor allem in den Jahren 2016 und 2017 wurden Container veräußert, um die Mieten zu zahlen und Rückkäufe zu tätigen. Auch die heutigen Mieteinnahmen aus der Containerflotte decken die Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr. Dies führte letztendlich zur Insolvenz, erklären die vorläufigen Insolvenzverwalter.

P&R: Aussonderung und Absonderung im Insolvenzverfahren

Die Anleger können im Insolvenzverfahren grundsätzlich beantragen, dass ihre Container herausgegeben werden (Aussonderung), oder im Rahmen des Insolvenzverfahrens verwertet werden und der Verkaufserlös an die jeweiligen Erwerber ausgezahlt wird (Absonderung). Angesichts des sehr unsicheren Erwerbs des Eigentums an den Containern, wird sich eine Aus- oder Absonderung als schwierig gestalten

Einzelfallprüfung erforderlich

Rechtsanwalt Manfred Resch aus der Kanzlei Resch Rechtsanwälte rät: „Käufer der P & R Container sollten in jedem Einzelfall prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche gegen die Anlageberater begründet werden können.“

Resch Rechtsanwälte – Anlegerschutz seit 1986

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