Andalusien Hoehlenkauf touristische Vermietung
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Immobilienkauf Spanien Andalusien Hoehlenhaus zur touristischen Vermietung
Der Ausbau einer Hoehle zur Wohnung ist in ganz Spanien verbreitet, doch Andalusien hat den touristischen Wert dieser Hoehlenwohnungen erkannt und mit dem Gesetz LISTA geregelt.
Das Gesetz unterscheidet Hoehlen
- Bislang illegal ohne Strom, Wasser etc und nicht genehmigungsfaehig, da kleiner als 30 qm.
- Bislang ohne baurechtliche Genehmigung, aber bereits mit bestehenden Versorgungsdiensten, gelegen im Gemeindegebiet und genehmigungsfaehig.
Eine Tatsache ist, dass in der Region Granada mehr als 10.000 Hoehlenwohnungen existieren und Gemeinden wie Benamaurel mehr Hoehlenwohnungen als normale Wohnungen haben.
Andere zahlreiche Gemeinden, wie Almeria, Guadix, Baza und Purullena haben die Hoehlenwohnungen nicht nur traditionell als Teil des historischen Erbes im Stadtbild integriert, sondern erlauben auch die touristische Vermietung.
Die Gemeinden regeln im staedtischen Bebauungsplan, welche baurechtlichen Wohnraumkonditionen die Hoehle haben muss, um als Wohnung geeignet zu sein und wenn sie als Wohnung geeignet ist, kann die Gemeinde auch die Nutzung zur touristischen Vermietung erlauben.
Vor allen Dingen gibt das Gesetz LISTA auch dem Immobilienkäufer einer Hoehle eine rechtliche Sicherheit, dass eine genehmigte Wohnhoehle nicht nur die notwendige Belueftung und Wohnraumhoehe erfuellt, sondern auch keine Einsturzgefahr besteht und ausreichende Isolierung vor Eintritt von Oberflaechenwasser besteht.
Andere Regionen wie Teneriffa (Arico), Gran Canaria, haben ebenso einen grossen Bestand an Hoehlenwohnungen, doch in der Regel nicht legalisiert, was bei einem Immobilienkauf eine besondere rechtliche Pruefung verlangt.
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