Anerkennung eines Scheidungsurteils in Bosnien und Herzegowina

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Anerkennung eines Scheidungsurteils in Bosnien und Herzegowina

Es passiert sehr oft, dass Personen, die im Ausland geschieden worden sind, aber deren Ehe in Bosnien und Herzegowina eingetragen wurde, eine neue Eheschließung im Ausland möchten oder sie möchten den Status ihrer Nachnamen ändern. In diesen Fällen ist es notwendig vor Gericht das Verfahren der Anerkennung des ausländischen Ehescheidungsurteils einzuleiten.

Das Verfahren ist ähnlich wie eine Klage, außer, dass die Richtigkeit des Inhaltes eines ausländischen Gerichtsurteiles über die Ehescheidung, dessen Anerkennung beantragt wurde, nicht zum Gegenstand einer Überprüfung in Bosnien und Herzegowina werden kann.

Die Zuständigkeit der Anerkennung eines ausländischen gerichtlichen Scheidungsurteils in Bosnien und Herzegowina liegt beim Oberlandesgericht.

Insofern in dem ausländischen Scheidungsurteil auch über Besitztum der Ehepartner gestritten wurde, wird das Gericht in Bosnien und Herzegowina diesen Teil des Urteils nicht anerkennen, weil das bosnisch-herzegowinische Gericht nicht für Besitztümer, die sich im Ausland befinden, zuständig ist.

Die meisten gerichtlichen Scheidungsurteile aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und anderen Ländern werden in Bosnien und Herzegowina anerkannt.

Langjährige Erfahrungen, die unsere Anwaltskanzlei in der Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile hat, stehen Ihnen gern zur Verfügung.

Rechtsanwalt Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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