Anforderungen an die Verordnung von Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 SGB V

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im März 2024 entschieden, dass ein ausgefüllter standardisierter Arztfragebogen nicht ausreicht, um die Voraussetzungen für eine begründete vertragsärztliche Einschätzung zur Verordnung von Cannabis zu erfüllen (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). Hier sind die wesentlichen Anforderungen, die der Vertragsarzt bei der Erstellung der begründeten Einschätzung beachten sollte:

Dokumentation des Krankheitszustands:

  • Der Krankheitszustand muss umfassend dokumentiert werden, inklusive aller bestehenden Funktions- und Fähigkeitseinschränkungen.
  • Dies sollte auf Basis eigener Untersuchungen erfolgen und kann durch Befunde anderer behandelnder Ärzte ergänzt werden.

Darstellung der zu behandelnden Erkrankung:

  • Die zu behandelnde Erkrankung sowie ihre Symptome müssen detailliert beschrieben werden.
  • Das angestrebte Behandlungsziel mit Cannabis ist klar darzulegen.

Erfolg und Nebenwirkungen von Standardbehandlungen:

  • Bereits angewandte Standardbehandlungen und deren Erfolg hinsichtlich des Behandlungsziels sowie die aufgetretenen Nebenwirkungen müssen dokumentiert werden.
  • Verfügbare Standardtherapien und deren voraussichtlicher Erfolg und Nebenwirkungen sind ebenfalls darzustellen.

Abwägung von Nebenwirkungen:

  • Eine Abwägung zwischen den Nebenwirkungen der Standardtherapien und den möglichen schädlichen Auswirkungen einer Cannabistherapie ist vorzunehmen.

Ein standardisierter Fragebogen, der lediglich pauschale Angaben macht, genügt diesen Anforderungen nicht. Insbesondere müssen genaue Details zur geplanten Einzel- und Tagesdosis von Cannabis angegeben werden.

Foto(s): Bild von 7raysmarketing auf Pixabay

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Babette Christophers LL.M.

Beiträge zum Thema