Anfrage des Dr. Torsten Schröer der Firma Blickwinkel zur Bildnutzung

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Herr Dr. Torsten Schröer von der Firma Blickwinkel verschickt in der Regel Emails, in welchen er eine bestimmte Bildnutzung hinterfragt.


Er selbst stellt sich vor, als eine „Bildagentur des Bundesverbandes Professioneller Bildanbieter ( BVPA ), welche seit 25 Jahren das Bildmaterial von >500 Fotografen und Illustratoren aus aller     Welt vermarktet.“


Auf der Internetseite unserer Mandantschaft hat Herr Dr. Schröer Bildmaterial ohne Urhebernachweis entdeckt, für welches die Agentur Inhaberin der maßgeblichen Rechte sei.
Gefordert wird von dem Anfragenden in den kommenden fünf Werktagen Auskunft hinsichtlich des Umfanges der Nutzung, Nutzungsdauer und der Herkunft des urheberrechtlich geschützten Bildmaterials zu erteilen.


Er weist indes darauf hin, dass es auch durchaus der Fall sein kann, dass der Adressat in Besitz einer gültigen Lizenz sein kann, weil die entsprechenden Bilder auch über Partneragenturen vermarktet werden.


Bei dieser Email handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Vielmehr handelt es sich um eine Art Schutzrechtsverwarnung.


Im Nachgang bietet Herr Dr. Schröer eine nachträgliche Nutzungslizenz, um hohe Abmahnkosten zu vermeiden. In diesem Fall bot Herr Dr. Schröer eine nachträgliche Lizenz von 550,- € zzgl. 7 % Umsatzsteuer für eine Nutzungsdauer von drei Monaten an.


Die Schreiben der Firma Blickwinkel sollten ernst genommen werden. Im Falle der Nichtreaktion besteht tatsächlich die Gefahr, dass Herr Dr. Schröer einen Rechtsanwalt mit dem Ausspruch der Abmahnung beauftragt. Dadurch würden entsprechend hohe Kosten entstehen.


Haben Sie auch eine solche Anfrage erhalten und möchten sich beraten lassen? Lassen Sie die genannten Fristen nicht verstreichen. Wenden Sie sich gerne an uns.



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