Angeblich wegen IT-Umstellung: Donner & Reuschel AG kündigt Riester-Sparpläne

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Riester-Verträge dienen der Altersvorsorge und sollten dementsprechend eigentlich bis zum Renteneintritt halten. Dass sich hieran nicht alle Riester-Anbieter halten, mussten nunmehr Kunden der Donner & Reuschel AG am eigenen Leib erfahren.

Kunden mit Riester-Banksparplänen betroffen

Die Hamburger Privatbank, eine Tochter des Versicherers Signal Iduna, hat Kunden mit Riester-Banksparplänen – bildlich gesprochen – vor die Tür gesetzt. Schon vor längerem hatte Donner & Reuschel den Riester-Sparern angeboten, in eine Versicherung des Konzerns zu wechseln. Den Kunden, die hierauf nicht eingegangen sind, hat die Bank dann die außerordentliche Kündigung erklärt.

Bank verweist auf IT-Umstellung

Riester-Verträge sind aus guten Gründen grundsätzlich nicht vom Anbieter kündbar. Donner & Reuschel begründet die außerordentliche Kündigung daher damit, dass die Fortführung der Verträge wegen einer IT-Umstellung zu aufwendig gewesen wäre. Hierbei handelt es sich allerdings um Umstände, die ausschließlich den Bereich der Bank selbst betreffen. Ob die Kündigungen daher rechtlich wirksam sind, darf daher mit guten Gründen bezweifelt werden.

Beispiel könnte Schule machen

Laut Medienberichten sollen zwar lediglich 16 Sparer von den außerordentlichen Kündigungen betroffen sein. Kommt die Bank hiermit allerdings durch, hat dies möglicherweise eine verheerende Signalwirkung. Angesichts der unverändert niedrigen Zinsen könnten schließlich auch andere Versicherer auf die Idee kommen, sich ihrer lästig gewordene, höher verzinslichen Riester-Verträge zu entledigen.

Gegen unberechtigte Kündigungen wehren

Daher sollten sich aktuell oder künftig betroffene Sparer solche fragwürdigen Kündigungen nicht einfach so gefallen lassen, sondern am besten unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Schließlich muss im Ernstfall der Versicherer beweisen, dass seine Kündigung tatsächlich wirksam ist. Der Rechtsanwalt kann allerdings schon vorab prüfen, ob die ausgesprochene Kündigung tatsächlich wirksam ist oder ob es sich lohnt, sich hiergegen zur Wehr zu setzen.

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