Anlagebetrug: Fachanwalt informiert über digitalfinance.org.uk und exogroupltd.com

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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat unlängst eine Warnung vor Angeboten auf den Websites digitalfinance.org.uk und exogroupltd.com veröffentlicht. 

Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin nicht über die für die Erbringung von Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erforderliche Erlaubnis verfügt.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Der Betreiber der Website digitalfinance.org.uk tritt lediglich als Digital Finance Online und ohne Nennung einer Rechtsform auf. 

Die Angaben auf der Website weisen zwei Geschäftsadressen auf: 

- eine in London, Vereinigtes Königreich, 

- und eine im australischen Sydney. 

Der Betreiber behauptet, bei der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) im Vereinigten Königreich reguliert zu sein. Das ist nicht zutreffend.

Die auf der Website digitalfinance.org.uk angegebene Unternehmensnummer („Company Number“) und die Geschäftsnummer („Business Number“) gehören zur Turret Investments PTY LTD. 

Diese Gesellschaft ist bei der australischen Finanzmarktaufsicht ASIC (Australian Securities and Investments Commission) registriert. In den Geschäftsunterlagen wird mehrfach die Website turretinvestmentspty.com genannt. 

Allerdings liegen der BaFin keine Hinweise vor, dass die Turret Investments PTY LTD in Verbindung mit dem Betreiber der Website digitalfinance.org.uk oder dessen Angeboten steht. 

Der Betreiber der Website exogroupltd.com lässt sich nicht eindeutig identifizieren. 

Er nennt sich Exo Energy Group LTD und gibt zwei Geschäftsadressen in London an. 

Auch im vorliegenden Fall werden in den Geschäftsunterlagen andere Unternehmen oder Websites aufgeführt. Nach Informationen, die der BaFin vorliegen, stehen diese nicht in Geschäftsbeziehungen mit dem Betreiber der Website exogroupltd.com oder den dort unterbreiteten Angeboten. 

Der BaFin ist zudem bekannt geworden, dass die Betreiber der beiden Websites zusammenarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass sie sich gegenseitig Kundinnen und Kunden vermitteln.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Kunden des Unternehmens sollten zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.


Unsere Leistungen umfassen das gesamte Spektrum des Bank-, Börsen-, Kredit- und Kapitalmarktrechts einschließlich des Finanzaufsichtsrechts und der Besonderheiten des Investmentrechts. Neben der umfassenden Gestaltungsberatung liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Bereich in streitigen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern untereinander als auch zwischen diesen und Dritten, insbesondere geschädigten Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen.  Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen. 

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Foto(s): Siegfried Reulein


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