Anleger des Lloyd A 380 Flugzeugfonds bangen um Einlagen

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Wie bereits die Zeichner etlicher seitens des Hamburger Emissionshauses Lloyd Fonds AG aufgelegten Schiffsfonds müssen jetzt auch die Anleger des 2011 am Markt platzierten Lloyd Fonds A380 Flugzeugfonds GmbH & Co. KG um ihre Einlagen bangen. Wie das Internetportal GoMoPa in dessen Ausgabe vom 20.04.2015 berichtet, wies der in das laut eigener Werbung „weltweit größte Passagierflugzeug“ – den A 380 – investierende Flugzeugfonds in den Bilanzjahren 2012 und 2013 Verluste in einer Größenordnung von mehr als sieben Millionen Euro aus.

Lloyd Fonds-Krise: Schiffsfonds machen den Anfang

In jüngster Zeit blieben vor allem die Anleger der seitens des Emissionshauses Lloyd Fonds AG initiierten Lloyd Schiffsfonds von Hiobsbotschaften nicht verschont. Meldungen über nicht realisierte Ausschüttungen, Rückzahlungsforderungen oder die unlängst gescheiterte Umwandlung der gehaltenen Schiffsfondsanteile in Aktien der Lloyds Fonds AG ließen die Hoffnung der Lloyd Schiffsfonds-Anleger auf eine baldige Erholung der Fonds rasch schwinden.

Lloyd Fonds A380 Flugzeugfonds GmbH & Co. KG: Finanzielle Talfahrt hält an

Statt der in Aussicht gestellten hohen Renditen erwies sich die Beteiligung an dem von der Fluggesellschaft Singapore Airlines gecharterten Passagierflugzeug A380 für die Anleger bislang als finanzieller Fehlschlag. Laut GoMoPa-Bericht wies die 2013er Bilanz bereits „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten“ in Höhe von € 536.794,11 aus. Damit läge hier – so das einhellige Fazit der GoMoPa-Analysten – eine bilanzielle Überschuldung des Lloyd Fonds A 380 vor.

Geschäftsführung des Lloyd Flugzeugfonds A380 ist weiterhin optimistisch

Trotz dieser gravierenden finanziellen Schieflage des Lloyd Fonds A380 Flugzeugfonds GmbH & Co. KG sah sich die verantwortliche Fondsgeschäftsführung bislang noch nicht veranlasst, den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht anzutreten. Wie dem GoMoPa-Bericht weiter zu entnehmen ist, hält die Geschäftsführung des Lloyd Flugzeugfonds A380 stattdessen an deren positiven Fortführungsanalyse fest und prognostiziert für die letzten drei Laufzeitjahre (2023 bis 2026) den Anlegern den Sprung in die Gewinnzone. Die Fondsgeschäftsführung des LF A380 stützt deren positive Fortführungsprognose in der Bilanz 2013 dabei vor allem auf „langfristig vertraglich gesicherte Einnahmen und ... bestehende Finanzierungsverträge“.

Zukunft des Lloyd Flugzeugfonds A380 laut Analysteneinschätzung ungewiss

Ob und inwieweit sich die positive Fortführungsprognose zukünftig realisieren lassen oder ob den A 380 Flugzeugfonds das gleiche Schicksal wie zahlreiche Lloyd Schiffsfonds ereilen wird, bleibt nach Analysteneinschätzung der GoMoPa-Redaktion zum jetzigen Zeitpunkt fraglich. Insbesondere – so die Einschätzung der GoMoPa-Redaktion – sei eine sichere Prognose des Verkaufspreises des A 380 im Vorhinein nicht seriös zu treffen.

Lloyd Flugzeugfonds A 380: Anlegern drohen Verluste über geleistete Einlage hinaus

Für den Fall, dass es der Geschäftsführung des Lloyd Flugzeugfonds A 380 nicht gelingen sollte, die Talfahrt des Fonds zu stoppen, sehen die GoMoPa-Redakteure düstere Zeiten auf die A 380 Flugzeugfonds-Anleger zukommen: Hintergrund dieses worst-case-Szenarios ist, dass Anleger des Flugzeugfonds A 380 laut Gesellschaftsvertrag sogar über die geleistete Einlage in Haftung genommen werden können.

Lloyd Flugzeugfonds A 380 Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Lloyd Fonds A 380 Flugzeugfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts suchen.

Sollten Lloyd Flugzeugfonds A 380-Anleger von Ihrem Anlageberater oder von Ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem geschlossenen Fonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von geschlossenen Fonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

In zahlreichen Gerichtsurteilen wurde zudem festgestellt, dass die beratende Bank beim Verkauf von geschlossenen Fonds die Rückvergütungsgebühren offenlegen muss. Deshalb kann im Fall der Zahlung von versteckt geflossenen Innenprovisionen (Kick-back) und mangelnder Information hierüber der Anleger verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er die Beteiligung nicht geschlossen.

Vertrieb von Lloyd Fonds oftmals über Banken

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Lloyd Fonds-Anleger in bereits mehreren Geschädigtengemeinschaften vertretenden Kanzlei zufolge wurden viele der derzeit notleidend gewordenen geschlossenen Lloyd Fonds über Banken vertrieben. Dabei wurden diese Lloyd Fonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kick-back-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Lloyd Fonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Was können betroffene Lloyd Fonds-Anleger jetzt tun?

Betroffene Anleger von problematischen Lloyd Fonds haben die Möglichkeit, deren in Betracht kommenden Ansprüche umfassend überprüfen lassen. Die rechtliche Einschätzung und Empfehlung kann dabei anhand des jeweiligen Falles unterschiedlich ausfallen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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