Anlegern von PIM-Goldsparplänen droht hoher Schaden – Geld schnell zurückfordern

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Was kann schöner und sicherer sein als Gold? Gerade angesichts der Nullzinserträge bei Spareinlagen gilt Gold als gute Spar- und Vorsorgemöglichkeit mit Wertzuwachs. Und das Wichtigste in unsicheren Zeiten: die (scheinbare) Sicherheit einer solchen Geldanlage. Gold- oder Edelmetallsparpläne erfreuen sich deshalb durchaus großer Beliebtheit. Doch bekanntlich ist nicht alles Gold, was glänzt und nicht alle Anbieter sowie Vermittler von Goldanlagen sind seriös und ehrlich. Das müssen nun leider die Anleger der PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH erfahren. Wenn sie jetzt nicht schnell handeln, dann gibt es weder Gold noch Geld. 

„Liebe Kunden, Liebe Geschäftspartner, wir bedauern, Sie darüber unterrichten zu müssen, dass über die Vermögen der Gesellschaften PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH durch Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt der Arrest angeordnet wurde. Der Geschäftsbetrieb wurde vorerst eingestellt.“ (Homepage der Firma PIM Gold GmbH)

Die goldenen Angebote

Die PIM bot Sparpläne für den Erwerb von Gold an. Dafür überwiesen die Anleger monatlich einen bestimmten Geldbetrag, um damit Gold zu erwerben. Dafür konnten sie z. B. einen Best-Buy-Bonus (BBB)-Vertrag abschließen oder am Bonus-Gold-Kauf+ (BGK+)-Modell teilhaben. Zudem bestand die Möglichkeit, Geld beim Kinder-Gold-Kauf (KGK) anzulegen, um auch mit kleineren Beträgen physisches Gold zu erwerben. Dafür wurde jedes Jahr ein Treuebonus für das Ansparen gewährt.

Staatsanwaltschaft ermittelt

Damit ist es jetzt vorbei. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt aktuell gegen die PIM Gold GmbH wegen des Verdachts des Betruges. Am 4.9.2019 durchsuchte sie deshalb die Geschäftsräume der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH. Dabei wurden Vermögenswerte gesichert und der Geschäftsführer festgenommen. Die Staatsanwaltschaft geht nach bisherigen Ermittlungen von fehlenden 1,5 Tonnen Gold aus. Möglicherweise ist der Verlust noch höher, sodass mit einem hohen zweistelligen Millionenfehlbetrag zu rechnen ist. 

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informierte Anleger

Auch der BaFin war die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH Ende vergangenen Jahres schon aufgefallen. Sie hatte Anhaltspunkte dafür, dass diese eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung KINDER GOLD KONTO öffentlich anbietet und entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlichte.

Haftung und Schadenersatz

Angesichts der geschilderten Sachlage müssen die wahrscheinlich mehr als 1.000 Anleger um ihre bisher geleisteten Einlagen fürchten. Es stellt sich für sie die Frage, wer für die Verluste haftet und was zu tun ist, um Schaden abzuwenden oder zumindest zu begrenzen.

Grundsätzlich gilt: Wer durch fehlerhafte Beratung oder Verletzung von Aufklärungspflichten des Vermittlers oder gar durch Betrug eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erwirbt, hat Anspruch auf Schadensersatz.

Zunächst steht die PIM Handelsgesellschaft mbH und ihre Verantwortlichen gegenüber den Anlegern in der Verantwortung. Aber auch Anlageberater und Vertriebsangehörige können haftbar gemacht werden, wenn sie Anleger falsch beraten haben bzw. nicht oder nur unzureichend die Plausibilität des Geschäftsmodells der angebotenen Geldanlage geprüft haben. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Anleger bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil sein Entschluss zum Erwerb der Anlage davon beeinflusst war, dass er nicht angemessen aufgeklärt wurde. Der Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung entsteht daher mit dem Abschluss des Beteiligungsvertrags. 

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Schadensersatzansprüche, den Erfolgsaussichten ihrer Durchsetzung sowie den möglichen Kosten bei deren außergerichtlicher bzw. gerichtlicher Geltendmachung.

Wenn Sie uns beauftragen, suchen wir für Sie den erfolgversprechendsten, schnellsten und möglichst kostengünstigsten Weg, um zum Erfolg zu kommen. Wenn außergerichtlich nichts (mehr) geht und eine Klage nötig ist, führen wir den Prozess mit Kompetenz und Konsequenz.

Hinweis: Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir für Sie kostenlos die Deckungsanfrage.

Unsere Kompetenz

Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten seit Jahren erfolgreich bundesweit geschädigte Anlegerinnen und Anleger. Wir konnten für sie ganz überwiegend Schaden abwenden und scheinbar verlorenes Geld zurückholen. 

Wir kennen die Finanzmärkte und ihre Akteure, wissen um die Mechanismen und Praktiken, die Anleger um ihr Geld bringen. Und so sind wir in der Lage, unseren Mandanten effektiv zu helfen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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