Anlegerschutzgemeinschaft: Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt

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Angesichts der Zunahme komplexer Anlageprodukte zielt das Kapitalanlagerecht darauf ab, Anleger durch Gesetze und Rechtsprechung zu schützen, besonders durch Aufklärungs- und Informationspflichten der Anbieter und Vermittler. 

Ein besonderes Risiko für Anleger besteht im Grauen Kapitalmarkt, der weitgehend unreguliert ist und oft unseriöse Produkte bietet. Das Kapitalanlagerecht wird insbesondere relevant, wenn Anlegern durch solche Produkte finanzielle Schäden drohen. Hierbei umfasst es die Prüfung von Beratungsfehlern, Prospektpflichten und möglichen Schadensersatzansprüchen. 

Atypisch stille Beteiligungen

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten wurden vielen tausend Anlegern sog. (atypisch) stille Beteiligungen, meist zum Zwecke der Altersvorsorge aber auch zum Zwecke der Steuerersparnis vermittelt. Anlegern wurde und wird regelmäßig die Möglichkeit eröffnet wahlweise durch Einmalzahlungen oder durch Ratenzahlungen an die Anlagegesellschaft ein zweites Standbein zur gesetzlichen Rente aufzubauen. Das angelegte Geld - so wurde es in vielen Fällen beworben - sollte in Immobilien investiert werden, da Sachwerte im Vergleich zu Geldwerten die bessere Anlageform darstellen, so jedenfalls der immer wieder lautende Werbespruch von Anlageberatern und Anlagevermittlern.

Dass der Anleger nicht nur im Zweifel den Totalverlust seines eingezahlten Geldes riskiert, sondern bei sog. atypisch stillen Beteiligungen sich zudem vielfach der Gefahr von Nachschusspflichten aussetzt, erwähnten die regelmäßig im Strukturvertrieb organisierten Anlagevermittler nicht. Verkaufsprospekte, aus denen sich die Risiken einer solchen Anlage ergeben, wurden den Anlegern häufig nicht oder zumindest nicht vor Zeichnung der Beteiligung ausgehändigt. Zudem besteht nicht selten der Verdacht, dass Anlagegesellschaften weit mehr Anlegergeld als im Emissionsprospekt angegeben, für sog. weiche Kosten, d.h. nicht für Investitionen in Immobilien oder andere Werte, sondern zum Ausgleich von Vermittlerprovisionen und anderen nicht investiven Zwecken verwenden.

Über die Risiken einer solchen Anlage getäuschte Anleger haben die Möglichkeit sowohl Ansprüche gegen die Anlagegesellschaft als auch den Anlagevermittler oder -berater Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Anlagebetrug & Grauer Kapitalmarkt

Tausende Anleger verlieren jedes Jahr einige Milliarden Euro durch Investitionen am Grauen Kapitalmarkt oder weil sie Opfer von Anlagebetrug geworden sind. Wir beraten und vertreten geschädigte Anleger aus ganz Deutschland und unterstützen sie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Anlagevermittler, Anlageberater, Verkäufer und Hintermänner solcher Kapitalanlageangebote. Hierzu zählen insbesondere geschlossene Fondsanlagen, Verkauf von Lebensversicherungen, partiarische Darlehen / Nachrangdarlehen, Genussscheine, Vermögensverwaltungsmandate, Ökologische Investitionen in Photovoltaikanlagen u.a.

Mein Team und ich stehen Betroffenen bei, um in Fällen von Broker-Betrug, Täuschung und ähnlichen betrügerischen Systemen Unterstützung zu leisten und aktiv Ermittlungen anzustreben.

Swap-Geschäfte

Im Verlaufe der vergangenen Jahren sind Kommunen, mittelständische Unternehmen aber und gerade auch vermögende Privatleute von Kreditinstituten zum Abschluss sog. Zinsswaps und Zins-Währungs-Swaps animiert worden. Hierbei handelt es sich um Wetten auf den Verlauf bestimmter Zinssätze oder Währungen im Verhältnis zueinander.

Ihnen wurden dabei hervorragende Renditechancen bei günstigen Zins- und Währungsentwicklungen versprochen. Gleichzeitig wurden die bei solchen Spekulationsgeschäften bestehenden (Verlust-) Risiken nicht erwähnt oder aber verharmlost. Im Einzelfall ist das Verlustrisiko unbegrenzt.

Gerade bei Zins-Währungs-Swaps wurde nicht selten der Anleger beruhigt und ihm in Aussicht gestellt, dass im Falle einer ungünstigen Währungsentwicklung ein Umstieg in eine andere Währung jederzeit möglich sei oder das Geschäft einfach verlängert werden würde und sich daher etwaige Verluste nie realisieren würden. Gerade im Zuge der weltweiten Finanzkrise und der hierdurch entstandenen erheblichen Währungsturbulenzen wurden Anlegern solche Anschlussgeschäfte jedoch v.a. mit dem Verweis auf eine unzureichende Sicherheitensituation verweigert, was diese angesichts der vielfach hohen Forderungen der Kreditinstitute wiederum in erhebliche wirtschaftliche, teilweise exitentielle, Schwierigkeiten bringen kann.

Wir vertreten mittelständische Unternehmen aber auch Privatleute gegenüber Banken. Dabei ist Gegenstand der Vertretung zum einen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, insbesondere die Rückforderung gezahlter Gelder, aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche der beratenden Banken.

Bei einem Anlagebetrugsfall schnelles Handeln notwendig, da die Verjährung von Ansprüchen droht.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Mit spezialisiertem Fachwissen und einem effizienten Team aus Rechtsanwälten für Anlagebetrug, IT-Forensikern und Ermittlern ist es durchaus möglich, Anlegern, die finanziellen Schaden erlitten haben, zu helfen.

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR

Main Donau Park 

Gutenstetter Str. 2  

90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10 

E-Mail: info@ksr-law.de 

Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)Anlagebetrug / Grauer KapitalmarktGeschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)Schrottimmobilien(atypisch) stille BeteiligungenGenussscheinePartiarische Darlehen / NachrangdarlehenSwap-GeschäfteZertifikate / Anleihen / InhaberschuldverschreibungenVermögensverwaltungWiderspruch / Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen CFDs und binäre Optionen

Foto(s): Siegfried Reulein


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