Anpassung der Strafrahmen: Ein Schritt hin zu effektiverer Bekämpfung von Kinderpornografie

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Das Bundeskabinett steht kurz davor, eine maßgebliche Änderung in der Strafgesetzgebung vorzunehmen, die die zuvor unter der Großen Koalition verschärften Strafen für Kinderpornografie zurücknimmt. Diese Entscheidung, weit entfernt von einer Täterbegünstigung, ist ein längst fälliger Schritt in Richtung einer evidenzbasierten Kriminalpolitik, die über bloßen Aktionismus hinausgeht.

Die Ankündigung des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP), die Mindeststrafen für Delikte wie die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte zu reduzieren, wurde sogar von den traditionell strengeren Unionsparteien unterstützt. Diese geplante Anpassung des § 184b StGB, der erst 2021 als Verbrechen klassifiziert wurde, sieht vor, die Mindeststrafe auf sechs Monate zu senken und die Mindeststrafe für den Besitz entsprechender Inhalte von einem Jahr auf drei Monate zu reduzieren, während die Höchststrafen unberührt bleiben.

Diese "Reform der Reform" ist ein notwendiger Schritt, um der im Darknet florierenden Pädokriminalität wirksam entgegenzutreten, ohne dabei unnötige Kollateralschäden im Strafrechtssystem zu verursachen oder unabsichtlich wohlmeinende Personen zu kriminalisieren. Die ursprüngliche Verschärfung der Strafen zielte darauf ab, auf die steigenden Zahlen kinderpornografischer Delikte und auf öffentlichkeitswirksame Missbrauchsfälle zu reagieren, übersah dabei jedoch, dass die Mindeststrafen für die Haupttäter dieser Komplexe irrelevant waren, da diese für schwerere Straftaten verurteilt wurden.

Die Zunahme der Delikte im Hellfeld ist teilweise auf die steigende Anzahl jugendlicher Tatverdächtiger zurückzuführen, für die das allgemeine Strafrecht aufgrund des Jugendstrafrechts ohnehin nicht gilt. Zudem hat die leichte Zugänglichkeit kinderpornografischer Inhalte durch Smartphones und das Internet dazu geführt, dass Menschen ungewollt mit solchem Material in Kontakt kommen können.

Die geplante Absenkung der Mindeststrafen ermöglicht es, Ressourcen gezielter auf die Bekämpfung schwerwiegender Fälle von Kinderpornografie zu konzentrieren, ohne dabei diejenigen zu kriminalisieren, die in weniger gravierende Fälle involviert sind. Diese Anpassung ist ein Beispiel für eine pragmatische und effektive Kriminalpolitik, die den Schutz der Opfer in den Vordergrund stellt, ohne dabei die Realitäten des digitalen Zeitalters und die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung zu ignorieren.

Die bevorstehende Gesetzesänderung verdeutlicht die Notwendigkeit einer fortlaufenden Anpassung der Strafgesetzgebung an die sich wandelnden gesellschaftlichen und technologischen Gegebenheiten. Sie ist ein Schritt in die richtige Richtung, um eine ausgewogene Balance zwischen der effektiven Bekämpfung von Kinderpornografie und dem Schutz der Rechte aller Beteiligten zu gewährleisten.

Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Christian Keßler

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