Anpusten mit Zigarettenrauch ist Körperverletzung
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Das Amtsgericht Erfurt hatte sich mit einem ungewöhnlichen Fall zu beschäftigen. Eine junge Frau war in einer Discothek von einem Mann mit Zigarettenrauch angepustet worden. Zuvor hatte sie den Mann mehrfach auf das in den Räumlichkeiten herrschende Rauchverbot hingewiesen. Der Mann kam als Reaktion auf sie zu und blies ihr den Rauch direkt in das Gesicht. Die junge Frau warf ihm daraufhin ihr Glas ins Gesicht.
Das Amtsgericht Erfurt kam in der Verhandlung zu dem Ergebnis, dass die Frau in Notwehr gehandelt habe. Das Gericht meint, dass das Anpusten mit Rauch eine Körperverletzung darstelle, gegen die sich die junge Frau habe wehren dürfe und sprach sie frei. Zigarettenrauch reize die Schleimhäute und enthalte krebserregende Stoffe und Viren und Bakterien, so das Gericht.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
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