Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Schuldner hat einen Anspruch auf Herausgabe des Vollstreckungstitels nach Zahlung!
Immer wieder kommt es vor, dass der Schuldner, wenn er bezahlt hat, vergisst, den Vollstreckungstitel  vom ehemaligen Gläubiger heraus zu verlangen.

Es besteht somit die Gefahr, dass vielleicht Jahre später nochmals aus diesem Titel
vollstreckt wird, insbesondere wenn die Buchhaltung des Gläubigers nicht ordnungsgemäß geführt wird.

Also Achtung: Haben Sie Zahlung geleistet, dann fordern Sie auch die Herausgabe des
Vollstreckungstitels.

Das steht Ihnen zu. Und was passiert, wenn der ehemalige Gläubiger den Vollstreckungstitel
nicht herausgibt? Dann können Sie ihn auf Herausgabe des Vollstreckungstitels verklagen

... und die Gegenseite muss die Kosten Ihres Anwaltes tragen.

Es sollte Ihnen jedenfalls nicht passieren, dass Sie auf einen Titel bezahlt haben, dann die Sache in Vergessenheit gerät und Jahre später erneut der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. Das ist leider alles schon vorgekommen.

Rechtsanwalt Borth
Hochheimer Str. 44
99094 Erfurt
0361 778 75 10
RA.Borth@RECHT-nah.de


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