Darf es neben den Briefmarken noch eine Schiffsbeteiligung sein?

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Die Postbank Finanzberatung AG hat über Berater in der Post ihr Finanzprodukt Schiffsbeteiligungen tausendfach verkauft.

Bei Schiffsbeteiligungen handelt es sich um ein hochspekulatives und komplexes Anlage-produkt, welches für den Normalbürger nicht ganz verständlich ist. Der Unterzeichner wird Mitgesellschafter einer Beteiligungsgesellschaft und geht sogar die Gefahr ein, später weiteres Kapital einzahlen zu müssen (Nachschusspflicht).

So schön der Anreiz nach „Steuern sparen" ist. Eine Schiffsbeteiligung ist und bleibt eine spekulative Sache, denn woher wollen wir denn wissen, wie das Frachtaufkommen in 5 Jahren ist und ob dann ausgerechnet dieses Schiff zu denen gehört, welche an diesem Fracht-
aufkommen teilhaben.

Geht das Frachtaufkommen zurück, d.h. werden die Schiffe nicht mehr vollständig beladen und / oder sinken die Frachtraten, dann kann das katastrophale Folgen haben bis hin zum Totalverlust.

Im vorliegenden Fall haben nun Anleger Schreiben mit folgendem Inhalt erhalten:

„Das Schiff muss im Rahmen der Insolvenz verkauft bzw. verschrottet werden."

Dies steht im krassen Widerspruch zu den blumigen Versprechungen der Verkäufer. Dort hieß es, es würde sich um eine sichere Geldanlage handeln, welche auch zur Altersvorsorge geeignet sei, was natürlich völliger Unsinn ist. Ferner hieß es, die Schiffe seien gut versichert oder selbst der Schrottwert der Schiffe sei so hoch, dass nichts passieren könne.

Hier stellt sich die Frage nach Schadensersatz

Der Berater muss dem Kunden das Finanzprodukt so erklären, dass dieser es auch versteht. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Wertpapierhandelsgesetz. Hier der Gesetzesauszug:

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, Kunden rechtzeitig und in verständlicher Form Informationen zur Verfügung zu stellen, die angemessen sind, damit die Kunden nach vernünftigem Ermessen die Art und die Risiken der ihnen angebotenen oder von ihnen nachgefragten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienst-leistungen verstehen und auf dieser Grundlage ihre Anlageentscheidungen treffen können.

Danach reicht auch die Unterschrift auf einem Beratungsprotokoll nicht aus.

Wurde Ihnen erzählt, dass die Anlage sicher sei und wurden Ihnen die erheblichen Risiken (z.B. Ausfall von Frachtvolumen) verschwiegen, haben Sie gute Aussichten, Ihr Geld zurück als Schadensersatz zu bekommen.

Rechtsanwalt Michael Borth                        

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