Anspruch aus Unfallereignis trotz Alkoholisierung (1,9 Promille)

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Ein aus meiner Sicht durchaus bemerkenswertes Urteil hat das OLG Koblenz am 3.2.14 (Az.: 12 U 607/13) gefällt. Es ging um einen Unfall, bei dem einer der beiden Unfallbeteiligten erwiesenermaßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h überschritten hatte und zudem zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 1,9 Promille bei diesem Fahrer bestand.

Jedoch konnte der Sachverhalt vor Gericht insofern nicht aufgeklärt werden, als nicht feststand, ob der Unfallgegner des alkoholisierten Fahrers einen Fahrspurwechsel unter Verstoß gegen die Pflicht zum rechtzeitigen Blinken vorgenommen hatte (§ 7 V StVO), oder ob der Auffahrunfall auf eine verspätete Reaktion und einen nicht eingehaltenen Sicherheitsabstand des auffahrenden (alkoholisierten) Fahrers zurückzuführen war. Problematisch war somit die Frage der Verursachung des Unfalls.

§ 7 V StVO besagt Folgendes:

In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Jeder Fahrstreifenwechsel ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger (= Blinker) zu benutzen.

Ist es Ihnen aufgefallen? „In allen Fällen“ gelten die genannten Anforderungen für den Spurwechsler. Also auch, wenn Ihr Unfallgegner volltrunken ist. So kann man das Urteil wohl am besten verstehen.

Aufgrund dieses ungeklärten Unfallgeschehens nahm das OLG eine hälftige Haftungsverteilung vor. Dies ist der Regelfall, wenn bei einem Unfall der Sachverhalt nicht aufgeklärt werden kann. Dann kann das Gericht halt nur „im Zweifel 50/50“ entscheiden. So weit, so klar. Dass sich jedoch vorliegend die alkoholisierte und verkehrswidrige (30 km/h zu schnell!) Fahrweise nicht auf die Haftungsquote auswirkt, erscheint jedoch auf den ersten Blick befremdlich.

Weitere Infos zum Thema: http://verkehr-unfall-anwalt.de/anspruch-aus-unfallereignis-trotz-alkoholisierung-19-promille/

Dr. Henning Hartmann

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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