Ansprüche beim berührungslosen Verkehrsunfall

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Sie kennen das vielleicht: Während Sie vom Einkaufen nach Hause fahren, müssen Sie jemandem ausweichen, damit es nicht zur Kollision kommt. Dabei kann es geschehen, dass Sie Ihr Fahrzeug gegen den Kantstein oder einen Baum lenken, sodass ein Schaden für Sie entsteht. Im Fall von Zweiradfahrenden kommt es hierbei häufig zu Stürzen.

Nun ist guter Rat teuer, denn die Haftung, bzw. den genauen Anteil daran zu ermitteln, ist meist besonders schwierig. Um dem anderen mindestens eine Teilschuld an der Entstehung des Unfalls zuzurechnen, kommt es darauf an, ob von ihm eine Gefahr ausging, die sich konkret verwirklicht hat. Das nennt sich dann Zurechnungszusammenhang. Eine bloße Anwesenheit des Anderen ist deswegen nicht ausreichend.
Entscheidend ist, dass das Fahrverhalten des anderen in irgendeiner Art und Weise das eigene Fahrmanöver beeinflusst hat. Kaum ein Unfallgegner wird sich mit Ihnen darauf einigen, dass er Schuld an Ihrem Ausweichmanöver hat, denn es fehlt ja schließlich die Kollision. Aus diesem Grund wollen die Versicherer meist nicht für den Schaden aufkommen. Bei solchen Fällen ist es, neben der Anwesenheit von Zeugen, von großer Bedeutung, möglichst früh einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, der wegen seiner Erfahrung mit vielen vergleichbaren Fällen die Weichen stellen kann. Sollte die Versicherung hartnäckig bleiben und die Zahlung ablehnen, wird er notfalls auch gerichtlich dagegen vorgehen. Hier kommt unsere Erfahrung mit einer Vielzahl derartiger Fälle ins Spiel.

Denn für den oben genannten Zurechnungszusammenhang kommt es nicht darauf an, ob Sie ohne das Ausweichmanöver tatsächlich einen Zusammenstoß verhindert hätten (vgl. bspw. BGH-Urteil vom 21.09.2010 -VI ZR 256/09). Die für die (Mit-)Haftung notwendige Beeinflussung des Verkehrs kann durch viele Arten gegeben sein. Am Ende stellt sich hier stets die Frage, ob Ihr Verhalten „vertretbar“ gewesen ist. Die Beweispflicht liegt da bei Ihnen als Anspruchsteller*in.

Ein fachkundiger Anwalt hilft dabei anhand Ihrer persönlichen Situation, die notwendigen Nachweise zu erbringen.

Gerne beraten wir Sie zu diesem, wie auch zu anderen Themen aus dem Bereich des Verkehrsrechts und darüber hinaus. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne per E-Mail oder rufen Sie uns an.


Ihr Christian Dannhauer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht


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