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Anspucken eines Polizeibeamten – Amtsgericht Ingolstadt verhängt Haftstrafe

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Das Amtsgericht Ingolstadt hat einen angeklagten Fan des FC Ingolstadt wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Monat ohne Bewährung verurteilt.

Nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung stand für das Gericht fest, dass der Angeklagte beim Heimspiel gegen den FC Augsburg am 05. November 2016 einen Szenekundigen Beamten angespuckt hat. Der Angeklagte wollte das Stadion in der Halbzeit verlassen, um ein Restaurant in der Nähe aufzusuchen. Dabei kam es zu einem Streit mit dem Ordnungsdienst, In diesen mischte sich später auch Polizisten und ein zivil gekleideter Szenekundiger Beamter (SKB) ein. Als die Situation sich bereits beruhigt hatte, soll der Angeklagte den SKB angespuckt und an der Seite der Jacke getroffen haben.

Der Angeklagte, der auch im Rahmen der Hauptverhandlung den Vorfall bedauerte, entschuldigte sich drei Tage nach dem Vorfall bei der Polizei. Gleichzeitig beteuerte er, dass er nur auf den Boden spucken wollte. Der SKB wollte die Entschuldigung jedoch nicht annehmen.

Das Amtsgericht Ingolstadt verurteilte den wegen verschiedener Körperverletzungsdelikte und Beleidigungen vorbestraften Angeklagten nun zu einer Haftstrafe von einem Monat ohne Bewährung. Der Verteidiger des Angeklagten warnte zuvor in seinem Plädoyer davor, wegen der Debatte über Respektlosigkeiten gegenüber Polizeibeamten an seinem Mandanten ein Exempel zu statuieren, da es nicht seine Absicht gewesen sein soll, den Beamten anzuspucken. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte bereits an, in Berufung gehen zu wollen.


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