Anwaltshaftung im Bank und Kapitalmarktrecht, Anlagebetrug

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In jüngster Vergangenheit mehren sich die Anfragen von Mandanten bei der KSR Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht, die sich dazu durchgerungen haben, die Tätigkeit ihrer früheren Rechtsanwälte prüfen zu lassen, da sie den Eindruck haben, diese könnten folgenschwere Anwaltsfehler in der Mandatsbearbeitung gemacht haben, die sie nachhaltig wirtschaftlich geschädigt haben. 

Verletzt ein Rechtsanwalt seine anwaltlichen Pflichten so kann ein hierdurch geschädigter Mandant von diesem Schadensersatz beanspruchen. Wir beraten und vertreten von Anwaltskollegen geschädigte Mandanten bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

Dies gilt v.a. für Angelegenheiten, welche der Spezialmaterie des Bank- und Kapitalmarktrechts zuzurechnen sind, aber auch in anderen Rechtsbereichen. 

Bei Prüfung der einzelnen Angelegenheiten sind nicht selten Fehler festzustellen, welche auf unzureichende Spezialkenntnisse in diesem Bereich zurückzuführen sind, mutmaßlich da des Öfteren Rechtsanwälte aus wirtschaftlichen Gründen in Rechtsgebieten tätig sind, in welchen sie über keine Erfahrungen oder zureichende Fachkenntnisse verfügen. Teilweise sind Handlungsempfehlungen auch spezialisierter Kollegen festzustellen, welche hoch riskant sind und daher geeignet sind, den Mandanten nachhaltig zu schädigen, was sie sodann auch nicht selten tun. Mandanten erlangen hiervon regelmäßig erst Kenntnis, wenn es zu spät ist. Beispielsweise werden nicht selten fatalerweise ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls dazu veranlasst, Zahlungen an die finanzierende Bank einzustellen, obgleich aufgrund der ständigen Rechtsprechung des BGH nur selten Ansprüche gegen die finanzierende Bank durchsetzbar sind. 

Häufig steht am Ende einer monatelangen Zahlungseinstellung die Kündigung des Darlehens durch die Bank und die sofortige Fälligstellung des Darlehens. In der Folge sehen sie sich auch noch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis zur Gehaltspfändung ausgesetzt, weil sie das Darlehen nicht zurückzahlen oder keine neue Bank finden können. Des Öfteren führen manche Kanzleien sodann auch noch aussichtslose Rechtsmittel gegen solche Vollstreckungsmaßnahmen und verursachen weitere von Mandanten zu tragende Kosten. Auch konnte in jüngster Vergangenheit vermehrt beobachtet werden, dass bereits eindeutig verjährte Forderungen gerichtlich geltend gemacht werden, teilweise sogar bis in die Berufungsinstanz und Klageanträge nicht korrekt gestellt werden. Hinzu kommen nicht zuletzt manchmal auch überhöhte Rechnungslegungen. 

Tatsächlich können in vielen dieser Fälle Pflichtverletzungen nachgewiesen und so für die geschädigten Mandanten Schadensersatz erstritten werden. 

Daher sollten geschädigte Mandanten nicht zögern, die Mandatsbearbeitung und Gebührenabrechnung anwaltlich prüfen zu lassen.

Unsere Leistungen als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht umfassen das gesamte Spektrum des Bank-, Börsen-, Kredit- und Kapitalmarktrechts einschließlich des Finanzaufsichtsrechts und der Besonderheiten des Investmentrechts. Neben der umfassenden Gestaltungsberatung liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Bereich in streitigen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern untereinander als auch zwischen diesen und Dritten, insbesondere geschädigten Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen.  Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Foto(s): Siegfried Reulein


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