Anwaltskosten bei Regressforderung nach einer Verkehrsunfallflucht

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Erst die Geldstrafe – und dann auch noch die Regressforderung


Ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht kann zu einer teuren Angelegenheit werden. Geldstrafen in der Höhe eines (Netto-) Monatslohns sind der Regelfall, hinzu kommen Verfahrenskosten und unter Umständen auch die Anwaltskosten für einen Strafverteidiger. Selbst wenn das Verfahren "nur" gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurde – alles zusammen kann das eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.


Und gerade, wenn man denkt, dass die Sache vorüber ist, droht neues Unheil: Die eigene Haftpflichtversicherung meldet sich und fordert Regress wegen des gezahlten Schadensersatzes. Häufig sind diese Forderungen berechtigt, denn wer unerlaubt den Unfallort verlässt, verletzt gleichzeitig auch seine Pflichten aus dem Versicherungsvertrag. Doch nicht in jedem Fall ist es so einfach, wie es die Versicherung gerne hätte. Nach meiner Erfahrung können die geltend gemachten Ansprüche oft erfolgreich abgewehrt werden – und zwar ohne Prozess mit einem (oder auch mehreren) Anwaltsschreiben.


Ist es nicht besser, einfach zu zahlen?


Selbst wenn die Forderungen der Versicherung zweifelhaft sind, weil z. B. das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, scheuen sich viele, einen Anwalt einzuschalten. Manchmal sind Geldstrafe und Anwaltsrechnung aus dem Strafverfahren noch nicht einmal vollständig bezahlt – mehr als verständlich, dass man dann nicht das Risiko einer neuen juristischen Auseinandersetzung auf sich nehmen will, die zu weiteren finanziellen Belastungen führen kann.

Hinzu kommt, dass viele Betroffene im vorangegangenen Strafverfahren nicht die besten Erfahrungen mit der Justiz gemacht haben. Gerade in den Fällen, in denen ein Autofahrer nicht bemerkt, dass er einen Unfall verursacht hat, wird der Vorsatz von den Staatsanwaltschaften und Gerichten faktisch unterstellt. Plötzlich ist man wegen einer Straftat beschuldigt, die man nicht einmal bemerkt hat. Und bevor man sich versieht, ist man auch schon verurteilt. Wer das gerade hinter sich hat, wird erst einmal wenig Lust verspüren erneut "in die Schlacht zu ziehen".
Viele versuchen selbst, der Versicherung zu widersprechen, und resignieren spätestens dann, wenn die Versicherung im Erwiderungsschreiben nur mit neuen Textbausteinen und Fristsetzungen antwortet.

Trotzdem sollte man die Flinte nicht gleich ins Korn werfen. Versicherungen fordern nach meiner Erfahrung den Regress in einer Art automatisierten Verfahren. Regressansprüche entstehen aber nicht automatisch. Häufig kann erfolgreich ein sogenannter Kausalitätsgegenbeweis geführt werden, in anderen Verfahren ist das Vorliegen einer Verkehrsunfallflucht insgesamt zweifelhaft. Es lohnt sich deshalb, jeden Fall zumindest zu prüfen und dann, wenn Erfolgsaussichten bestehen, dem Regressbegehren zu widersprechen.


Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert


Die Abwehr der Regressansprüche ist eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die Anwaltsgebühren richten sich deshalb nach dem Streitwert. Das macht es für Sie einfach, die Gebühren vorab einzuschätzen. Wenn Sie im Internet nach "Gebührenrechner Anwalt" oder nach "Prozesskostenrechner" suchen, finden Sie zahlreiche Angebote. Der Streitwert, den Sie dort eingeben müssen, entspricht in der Höhe der Regressforderung. Wenn Ihre Haftpflicht also 2.500 Euro von Ihnen fordert, ist das der Streitwert. Solange die Sache nicht vor Gericht geht, bleibt es bei den "außergerichtlichen Gebühren". Bei einem Streitwert von 2.500 Euro sind das zum Beispiel 334,75 Euro Anwaltsgebühren (inklusive USt.).


Lohnt sich das?


Die entscheidende Frage ist natürlich, ob es sich lohnt, die Anwaltsgebühren zu investieren, um die Forderung der Versicherung abzuwehren. Sicherlich ist es besser, 334 Euro zu zahlen statt 2.500 Euro. Wenn man allerdings unterliegt, kommen zum Regress nicht nur die eigenen Anwaltsgebühren, sondern auch noch die Gebühren der Gegenseite und Gerichtskosten hinzu. Was also tun?


Das Risiko kann ich Ihnen – und keiner meiner Kollegen – vollständig abnehmen. Ich kann Ihnen nur zusichern, Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Sache zu geben, bevor Sie mich endgültig beauftragen. Es gibt typische Fallkonstellationen, in denen die Versicherung Regress fordert, die Ansprüche aber erfolgreich abgewehrt werden können. Schreiben Sie mir eine Nachricht, schildern Sie kurz, worum es geht – gerne melde ich mich bei Ihnen und gebe Ihnen eine erste unverbindliche Einschätzung. Wenn Sie mehr über die Erfolgsaussichten Ihres Falles wissen, wird es Ihnen leichter fallen, zu entscheiden, ob Sie sich gegen die Forderung wehren sollten oder nicht.


Mehr Informationen zum Regress

Mehr Informationen zum Regress sowie einen kostenlosen Ratgeber zu dem Thema finden Sie auf meiner Internetseite https://regress-nach-fahrerflucht.de/.



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