Anzeige wegen „Big Action Man“ und „Big Kush Hunter“ - Was tun?

  • 4 Minuten Lesezeit

Die Betreiber der Darknet Stores „Big Action Man 11“,„Big Action Man 50“, und „Big Kush Hunter“ wurden bereits vor einiger Zeit vom Bonner Landgericht verurteilt. Nun jedoch haben sich die Ermittlungsbehörden offenbar auf (angebliche oder tatsächliche) Kunden der Drogenbasare eingeschossen: Nach offiziellen Angaben liegen der Polizei Adressdaten von ca. 10.000 Käufern vor, die nun peu à peu mit Anhörungsschreiben beschickt werden.

Im folgenden Rechtstipp erklären wir ihnen, was das bedeutet, und wie sich sich verhalten sollten.


  • Was bedeutet das Schreiben von der Polizei?
  • Was besagt § 29 BtMG?
  • Welche Strafen drohen?
  • Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen Big Action Man oder Big Kush Hunter bekommen habe?


Was bedeutet das Schreiben von der Polizei?

Das Schreiben, das Sie von der Polizei erhalten, dient dazu, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Aus dem Wörtchen „Beschuldigter“ können Sie ersehen, dass es sich nur um einen Verdacht handelt, den die Behörden nun auf irgendeine Weise zu erhärten versuchen. Unter Anderem hofft man, Beweise für die Verdächtigung von Ihnen selbst zu bekommen, in dem man Sie darum bittet, eine Aussage zu machen. Diese kann mündlich, im Rahmen einer Vernehmung, oder schriftlich, durch Ausfüllen einen Anhörungsbogens erfolgen.

Wie es nun weitergeht, und ob es zu einer Anklage kommt, hängt nicht unwesentlich davon ab, wie Sie sich verhalten. Denn als Beschuldigter haben Sie das Recht, zu schweigen.


Was besagt § 29 BtMG?

Aus dem Anhörungsschreiben geht hervor, dass Sie beschuldigt werden, gegen § 29 BtMG verstoßen zu haben. Dieser Paragraph stellt den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe, zum Beispiel sie anzubauen, herzustellen, zu besitzen, weiterzugeben, zu kaufen oder zu verkaufen.

Ganz konkret geht es hier um den Vorwurf, illegal Drogen im Darknet, nämlich bei „Big Action Man“ oder „Big Kush Hunter“ bestellt zu haben. Worauf genau dieser Vorwurf sich stützt, steht nicht im Anhörungsschreiben.


Welche Strafen drohen?

Grundsätzlich sind für Verstöße gegen § 29 BtMG Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren vorgesehen. Das konkrete Strafmaß hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, also beispielsweise davon, ob man jemandem den einmaligen Kauf einer kleinen Menge Drogen „zum Ausprobieren“ oder jahrelangen organisierten Handel mit industriellen Massen von Drogen nachweisen kann.

Bei Ersttätern wird man in aller Regel Geldstrafen verhängen, die allerdings saftig ausfallen können. Außerdem droht ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis, der einem noch lange und bei allen möglichen Gelegenheiten (wie etwa der Jobsuche) auf die Füße fallen kann. Darüber hinaus kann Ihnen unter Umständen die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn Ihnen der Kauf und Konsum härterer Drogen wie Amphetamine oder Kokain nachgewiesen werden kann.

Allerdings kann eine Verurteilung nur nach einem Gerichtsverfahren erfolgen, bei dem schlagende Beweise vorgebracht werden. Dazu muss man erst einmal angeklagt werden. Und soweit muss es gar nicht erst kommen!  


Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen „Big Action Man“ oder „Big Kush Hunter“ bekommen habe?

Ein polizeiliches Anhörungsschreiben hat auf die meisten Leute erst einmal eine einschüchternde Wirkung. Das ist auch durchaus beabsichtigt. Je verunsicherter Sie sind, umso leichter machen Sie einen Fehler. In den Ermittlungen zum Komplex „Big Action Man“ und „Big Kush Hunter“ verfügen die Ermittler über Adressenlisten von angeblichen Kunden. Ob sich mit einer Adressenliste tatsächlich vollzogene Drogengeschäfte nachweisen lassen, muss sich allerdings erst einmal zeigen. Und dann fragt sich immer noch, ob diese Geschäfte nicht bereits verjährt sind.

Dies ist nämlich nach fünf Jahren der Fall, und dürfte auf die Mehrheit der Bestellungen bei „Big Action Man“ zutreffen.

Daher: Bewahren Sie einen kühlen Kopf. Sie müssen wissen, dass Sie weder dazu verpflichtet sind, den Anhörungsbogen auszufüllen, noch zu einem Vernehmungstermin zu erscheinen, noch überhaupt in irgendeiner Weise auf das Schreiben zu reagieren. Wenn Sie also daran überlegen, ob Sie eine Aussage machen sollen, bedenken Sie, dass, wie bereits erwähnt, niemand Ihnen mitteilt, was konkret gegen Sie vorliegt. Wenn Sie also eine Aussage machen, laufen Sie Gefahr, den Behörden Informationen zu liefern, die sich gegen Sie verwenden lassen.

Daher raten wir Ihnen dringend dazu, die beiden goldenen Regeln des Strafrechts zu beachten:


1. Schweigen ist Gold.

Sagen Sie nichts. Antworten Sie nicht auf das Schreiben. Liefern Sie den Behörden keine Munition.

2. Ab zum Anwalt.

Versuchen Sie nicht, die Sache auszusitzen. Holen Sie sich professionelle Hilfe. Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen. Im Idealfall kann er die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweise erwirken, und die Sache ist erledigt.

Falls das nicht möglich sein sollte, wird Ihr Anwalt mit Ihnen gemeinsam eine möglichst wirksame Strategie zu Ihrer Verteidigung erarbeiten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Betäubungsmittelstrafrecht, spezialisiert, und arbeiten bundesweit.

Wenn Sie einen Anhörungsbogen wegen „Big Action Man“ oder „Big Kush Hunter“ erhalten haben, kontaktieren Sie uns einfach per E-mail, Telefon oder WhatsApp für eine unverbindliche, kostenlose Erstberatung!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema