Anzeige wegen Steuerhinterziehung als Gastronom?

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Die Gastronomie gilt als einer der am stärksten von Steuerhinterziehung betroffenen Wirtschaftszweige Deutschlands. Viele Gaststätten, gerade kleinere Eckkneipen, könnten angesichts der durch Rauchverbot und explodierende Preise seit Jahren sinkenden Nachfrage wohl gar nicht mehr existieren, ohne die Buchführung zu frisieren. Angeblich laufen über 30% aller Umsätze in der Gastronomie an der Steuer vorbei. Und solange immer noch der Großteil aller Restaurant- Imbissbuden- und Kneipenrechnungen in Bar beglichen werden, lässt sich das auch nicht durch Überwachung verhindern, wie es mit dem Kassengesetz von 2017 versucht wird, das vorschreibt, dass ab 2023 alle Kassensysteme mit einem zertifizierten Sicherheitsprogramm versehen sein müssen, das alle Aus- und Eingänge mitschreibt. Daraufhin sind manche Gastronomen wieder zur alten Geldkassette gewechselt – das hat man nämlich bislang zu verbieten versäumt.

Die Finanzämter versuchen seit einigen Jahren durch unangekündigte Betriebsprüfungen der Schwarzgeldgeschäfte in der Gastronomie Herr zu werden. Wenn dann irgendwo in der Buchführung Unregelmäßigkeiten entdeckt werden, zögert man nicht mit einem Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung.

Im folgenden Rechtstipp erklären wir Ihnen:


  • Wie der Verdacht der Steuerhinterziehung in der Gastronomie zustande kommt

  • Wann man sich wegen Steuerhinterziehung strafbar macht

  • Welche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung in der Gastronomie drohen

  • Wie man sich als Gastronom verhalten sollte

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Wie kommt der Verdacht der Steuerhinterziehung zustande?


Da die Gastronomie von den Finanzämtern mit Argusaugen betrachtet wird, ermöglicht das Kassengesetz seit 1.1. 2018 unangemeldete Betriebsprüfungen, sogenannte Kassennachschauen. Gastronomen müssen damit rechnen, dass spätestens alle drei Jahre ein Betriebsprüfer hereinschneit und hier und jetzt einen Kassensturz verlangt. Diese Prüfungen dienen nichts anderem als der Suche nach Ungereimtheiten in der Buchführung. Ein Zahlendreher oder eine vom Azubi verschlampte Rechnung genügen, um die Steuerfahndung auf dem Plan zu rufen. Die Prüfer suchen übrigens nicht bloß nach verdächtigen Zahlen im Kassenbuch, sondern auch nach rein formellen Mängeln in der Buchführung, sodass bis zu 50% aller Betriebsprüfungen in der Gastronomie mit einer Ermittlung wegen Steuerhinterziehung enden. Die anschließend gemachten Schätzungen der nachzuzahlenden Steuersummen sind mitunter schwindelerregend.

Daher sollte man sich schleunigst an einen Anwalt wenden, spätestens dann, wenn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eröffnet wird.


Wann begeht man Steuerhinterziehung?


Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung findet sich unter § 370 AO. Man macht sich der Steuerhinterziehung schuldig, wenn man in irgendeiner Weise den Finanzämtern weismacht, man hätte weniger zu versteuern, als man tatsächlich hat. Strafbar in diesem Zusammenhang sind:


  • Unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich relevante Tatsachen gegenüber den Finanzbehörden

  • Verschweigen steuerlich relevanter Tatsachen gegenüber den Behörden

  • Unterlassen der Verwendung von Steuerzeichen oder -Stempeln

  • Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder jemand anderen. Letzteres bedeutet, dass sich auch die Thekenkraft, die auf Anweisung des Chefs dessen Bücher frisiert, sich der Steuerhinterziehung schuldig macht, ohne davon zu profitieren.

Ein entscheidender Faktor für die Strafbarkeit ist der Tatvorsatz. Versehentlich unrichtige oder unvollständige Angaben zu machen ist nicht strafbar. Allerdings ist es vor Gericht nicht so einfach, zu beweisen, dass man sich unabsichtlich schuldig gemacht hat.


Welche Konsequenzen drohen bei Steuerhinterziehung in der Gastronomie?


Als Erstes sind die Forderungen der Finanzämter zu nennen. Absichtlich oder nicht, wenn tatsächlich Steuern nicht bezahlt wurden, müssen diese nachgezahlt werden, und zwar sofort und in einem Stück. Das allein bricht manchem Gastronom das Genick, da bei undurchsichtiger Buchführung die nachzuzahlenden Beträge wie gesagt mit einer an Böswilligkeit grenzenden Großzügigkeit geschätzt werden. Zum reinen Steuerbetrag kommen noch Zinsen und Säumniszuschläge hinzu.

Wenn es tatsächlich zu einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung kommt, drohen dafür gemäß § 370 AO Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. In den allermeisten Fällen bevorzugen die Gerichte Geldstrafen.

Im Falle einer Verurteilung ist dann auch die Gaststättenlizenz weg, sodass der totale Ruin des Gastwirts als gesichert gelten kann.


Wie sollte man sich als Gastronom verhalten?


Dass eine aktive und vorsätzliche Hinterziehung von Steuern lieber unterlassen werden sollte, braucht wohl nicht erwähnt zu werden. Sollte sich, aus welchen Gründen auch immer, doch ein Fehler ins System eingeschlichen haben, sollte man sich nicht auf die Verjährung verlassen, diese liegt inzwischen bei 15 Jahren, und in diesem Zeitraum kommt garantiert mehrmals der Prüfer vorbei. Es gibt indes ein Mittel, um straffrei aus der Sache heraus zu kommen, solange noch kein Prüfer etwas gewittert hat: Die Selbstanzeige. Wer rechtzeitig, also vor Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens durch die Behörden, eine steuerliche Verfehlung vollständig meldet und nachzahlt, geht straffrei aus.

Sobald der Betriebsprüfer auf der Matte steht, ist es für eine Selbstanzeige jedoch zu spät.

Dann gelten die beiden goldenen Regeln:


1. Schweigen ist Gold! Falls Sie einer Straftat beschuldigt werden, sollten Sie, völlig egal, ob Sie sich einer Schuld bewusst sind oder nicht, keinerlei Angaben zur Sache machen, da sie mit jeder Aussage riskieren, unabsichtlich den Behörden zusätzliche Munition gegen sich zu geben.

2. Ab zum Anwalt! Sie brauchen jetzt die Hilfe eines Fachmannes für Steuerstrafrecht, um den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Darum kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt, der im besten Falle die gegen Sie erhobenen Vorwürfe entkräften und die Einstellung des Verfahrens erwirken kann.


Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und haben durch bundesweite Tätigkeit als Strafverteidiger reichlich Erfahrung mit Steuerstrafverfahren.


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