Anzeige wegen Vergewaltigung – was nun?

  • 5 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Anzeige erhalten, in der man Ihnen zur Last legt, eine Person vergewaltigt zu haben.

Was kommt jetzt auf Sie zu? Lange Haftstrafen? Gesellschaftliche Ächtung? Oder kann man Ihnen vielleicht gar nichts, wenn Sie alles abstreiten, weil dann Aussage gegen Aussage steht, und in einer solchen Pattsituation niemand verurteilt werden kann?

Informationen über meine Strafverteidigung finden Sie auf meiner Website: Anwalt beim Vorwurf einer Vergewaltigung

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Wie das Gesetz "Vergewaltigung" definiert
  • Welche Strafen für Vergewaltigung drohen
  • Ob man verurteilt werden kann, wenn Aussage gegen Aussage steht
  • Wann Vergewaltigung verjährt
  • Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Anzeige erhalten haben

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie uns diese direkt per WhatsApp stellen.

 

Wie definiert das Gesetz „Vergewaltigung“?

Vergewaltigung ist nach sexueller Nötigung und sexuellem Missbrauch das schwerste Sexualdelikt.

Der Straftatbestand der Vergewaltigung findet sich im § 177 Abs. 6 StGB und gilt als erfüllt, wenn sexuelle Handlungen an einer Person gegen deren erkennbaren Willen vorgenommen werden, durch welche diese Person besonders erniedrigt wird. Dies gilt insbesondere, wenn diese sexuellen Handlungen mit dem Eindringen in den Körper des Opfers verbunden sind (egal an welcher Körperstelle und womit). Die Vergewaltigung stellt einen Spezialfall der Nötigung dar. Bis vor etwa 30 Jahren galt sie als außereheliches Verbrechen (d.h. Eine Vergewaltigung durch Ehegatten wurde als sexuelle Nötigung behandelt), heute kann laut Gesetz auch eine Vergewaltigung durch den Ehegatten erfolgen und entsprechend strafrechtlich verfolgt werden.

 

Welche Strafen drohen für Vergewaltigung?

Die Vergewaltigung ist ein Verbrechen (im Unterschied zu einem Vergehen), was bedeutet, dass sie nicht mit Gelstrafen, sondern grundsätzlich mit Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bestraft wird, und bereits der Versuch strafbar ist. Der § 177 StGB sieht für Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren vor. Außerdem muss der Täter dem Opfer unter Umständen ein vierstelliges Schmerzensgeld zahlen. Kommen Faktoren hinzu, die die Schwere der Schuld erhöhen, wie zB. Schwere gesundheitliche Folgeschäden des Opfers, so kann die Strafe auch deutlich höher ausfallen. Wie hoch genau, entscheidet sich im Einzelfall vor Gericht. Bei Wiederholungstätern - das heißt, bei Tätern, die  bereits wegen sexuellen Missbrauchs o.ä. bereits polizeilich bekannt sind -  ist auch eine zusätzliche Sicherheitsverwahrung nach Absitzen der Haft nicht unüblich.

Das heißt allerdings nicht, dass Sie, wenn Sie der Vergewaltigung für schuldig befunden werden, garantiert für mindestens zwei Jahre ins Gefängnis gehen! Denn der Gesetzestext formuliert hier einen sogenannten Regelfall. Das bedeutet - einfach gesagt - , dass es für das Gericht trotzdem einen Entscheidungsspielraum gibt, die Strafe geringer ausfallen zu lassen, möglicherweise sogar zur Bewährung auszusetzen. Daher ist es ganz besonders wichtig, einen guten Strafverteidiger zu haben, um die erhobenen Vorwürfe nach Möglichkeit zu entkräften, und das Strafmaß so niedrig wie möglich zu halten.

 

Kann man wegen Vergewaltigung verurteilt werden, wenn Aussage gegen Aussage steht?

Ein Grundsatz der deutschen Rechtsauffassung lautet „in dubio pro reo“ - Im Zweifel für den Angeklagten. Dieser Grundsatz verleitet immer wieder Menschen dazu, zu glauben, dass Beschuldigte gute Chancen haben, nicht verurteilt zu werden, wenn sie einfach die Vorwürfe die gegen Sie erhoben werden, abstreiten. Gerade bei Ermittlungsverfahren von Sexualstraftaten wie sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung, für die es in der Regel keine Zeugen gibt, würde eine Pattsituation entstehen, wenn die Aussage des Beschuldigten und des Anschuldigers gegeneinander stehen, und somit der Beschuldigte nicht mit Sicherheit schuldig gesprochen werden kann. Dies ist so jedoch nicht richtig.

Wenn zwei widersprüchliche Aussagen gegeneinander abgewogen werden müssen, kommt es auf die Glaubhaftigkeit der vorliegenden Aussagen (und der aussagenden Personen) an. Im Zweifel wird hierbei – aufgrund der Schwere des vorliegenden Verbrechens – tendenziell eher dem Opfer geglaubt. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass jemand sich ein derart traumatisches Erlebnis ausdenkt, ist geringer als die, dass ein Täter seine Tat abstreitet.

Es sei denn, beim Opfer ist ein Motiv für eine falsche Beschuldigung erkennbar. Um solche Fragen zu beantworten, werden beispielsweise psychologische Gutachten erstellt (Es hat sich gezeigt, dass in den dokumentierten Fällen von Falschbeschuldigungen wegen Vergewaltigung die Hälfte der angeblichen „Opfer“ psychische Probleme hatte). Um diese Möglichkeiten des deutschen Rechtswesens ausnutzen zu können, und im Zweifel nicht einem Fehlurteil zum Opfer zu fallen, bedarf es wiederum unbedingt einer guten Verteidigung.

 

Wann verjährt Vergewaltigung?

Verbrechen dieser Schwere verjähren üblicherweise nach 20 Jahren. Allerdings gilt heute, dass diese 20 Jahre, wenn das Opfer zum Tatzeitpunkt noch sehr jung war, erst mit dem 30. Lebensjahr des Opfers abzulaufen beginnen. Unter Umständen kann also die Tat zwar 20 Jahre her sein, ist aber noch lange nicht verjährt.

 

Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen Vergewaltigung erhalten habe?

Nicht nur eine Verurteilung, sondern schon ein Verfahren wegen Vergewaltigung kann ungeheure Schäden im Leben des Beschuldigten anrichten; die öffentliche Reputation, Freundschaften, Ehen, Arbeitsverhältnisse können binnen kürzester Zeit irreparabel ruiniert sein. Gar nicht davon zu reden, was es bedeuten kann, unschuldig verurteilt zu werden. Daher gilt es, im Falle einer Anzeige, sofort tätig zu werden.

Eine Aussage bei einer polizeilichen Vorladung, in der sie alle Schuld von sich weisen, nützt Ihnen, wie bereits erklärt, gar nichts. Egal, ob sie der Wahrheit entspricht oder nicht. Das Risiko, dass Sie in der Aufregung etwas sagen, was man gegen Sie verwenden kann, ist weitaus höher. Daher sollten Sie auf keinen Fall zur Sache aussagen. Dies kann nicht gegen Sie verwendet werden. Auch Vorladungen zu einer polizeilichen Anhörung müssen Sie nicht nachkommen, schon gar nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren Sie umgehend einen Fachanwalt für Strafrecht.

Um die Möglichkeiten auszuschöpfen, die das deutsche Strafrecht Ihnen zum Schutz gegen eine Verurteilung gibt, brauchen Sie unbedingt einen guten Strafverteidiger an Ihrer Seite.

Dieser kann, wenn er sofort nach Eingehen der Anzeige tätig werden kann, möglicherweise sofort die Beschuldigung als falsch entlarven und eine Einstellung des Verfahrens erwirken.

Dr. Brauer Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und sind auf Sexualstrafrecht spezialisiert.

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