Arbeitgeber muss Überstunden erfassen und bezahlen!

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Nach einem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Emden verschiebt sich durch die neue Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofes zur Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung die Beweislast im Überstundenprozess.

Der Arbeitgeber kann demnach den Vortrag des Arbeitnehmers zur Ableistung der Überstunden nicht mehr einfach bestreiten. Wenn der Arbeitnehmer durch die Vorlage eines handschriftlich gefertigten Stundenzettels darlegt, in welchem Umfang er Arbeitsstunden geleistet hat, dann muss der Arbeitgeber gegebenenfalls durch Vorlage der Arbeitszeiterfassung nach den Vorgaben des europäischen Gerichtshofes diesem Vortrag entgegengetreten.

Er kann sich – wie in dem konkreten von dem Arbeitsgericht Emden entschiedenen Fall – nicht darauf beschränken, ein Bautagebuch vorzulegen. Dies ist für ein substantiiertes bestreiten des Vortrages des Arbeitnehmers unzureichend. Im Ergebnis ist der Vortrag des Arbeitgebers daher in diesem Fall nicht zu berücksichtigen. Das Arbeitsgericht hat dem Arbeitnehmer dann die geltend gemachten Stunden zuzusprechen.

Anders als einige Meinungen in der Literatur geht das Arbeitsgericht Emden davon aus, dass eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber nicht erst dann entsteht, wenn der nationale Gesetzgeber eine solche Verpflichtung entsprechend im Gesetz vorgesehen hat. Vielmehr hat sich der Arbeitgeber bereits heute an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes, welche auf die Europäische Grundrechtecharta zurückgehen, zu halten.

Einzelheiten erfahren Sie im Video.


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