Arbeitgeber spart Geld, wenn er die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst

  • 1 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Sollte der Arbeitgeber die Arbeitszeit des Arbeitnehmers erfassen? Welche wirtschaftlichen Folgen hat das für das Unternehmen? 

Viele Arbeitgeber, gerade im Dienstleistungsbereich, erfassen die Arbeitszeit der Arbeitnehmer weiterhin nicht. Eine rechtliche Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit besteht jedenfalls in bestimmten Bereichen, etwa bei Minijobs nach § 17 MiLoG. In diesem Zusammenhang muss der tatsächliche Beginn und das tatsächliche Ende der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber erfasst werden und die Aufzeichnung zwei Jahre lang aufbewahrt werden. Im Normalarbeitsverhältnis ist die Aufzeichnungspflicht umstritten. Nach Auffassung etwa des Arbeitsgerichtes Emden besteht eine Aufzeichnungspflicht für den Arbeitgeber auch ohne einen Umsetzungsakt der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes durch den deutschen Gesetzgeber. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Rechtsprechung durchsetzen wird. Es ist jedenfalls nicht unwahrscheinlich, dass spätestens der früher oder später zu erartende Umsetzungsakt des nationalen Gesetzgebers zu einer Verpflichtung des Arbeitgebers zur vollständigen Arbeitszeiterfassung führen wird.

Wenn man bedenkt, dass von fast 2.000.000.000 Überstunden in Deutschland jedes Jahr mehr als die Hälfte nicht bezahlt wird, könnte man meinen, für Arbeitgeber sei es jedenfalls heute noch sinnvoll, die Arbeitszeit nicht zu erfassen.

Für die Arbeitszeiterfassung bereits heute sprechen jedoch auch aus wirtschaftlicher Sicht des Arbeitgebers zahlreiche Argumente, welche in dem Video im Einzelnen erläutert werden. 

So erhöhen die Reduzierung von Überstunden und die Erfassung der Arbeitszeit etwa die Produktivität der Mitarbeiter, führen zu einer höheren Mitarbeitergesundheit, verhindern Liquiditätsprobleme und schaffen Planungssicherheit.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Zechlin

Beiträge zum Thema