Arbeitgeber sucht in Stellenanzeige die "gekündigte" Stelle: Welche Möglichkeit haben Arbeitnehmer?

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Häufig suchen mich Mandanten mit der Frage auf, was zu tun ist, nachdem sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben.

Wie schon in zuvor gehenden Rechtstipps gilt zuallererst auch hier: Die dreiwöchige Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nach Zugang der Kündigungserklärung ist unbedingt einzuhalten.

Darüber hinaus gilt aber auch das Folgende: Gerade dann, wenn Arbeitnehmer der Auffassung sind, dass die gekündigte Stelle gar nicht wegfällt, sondern künftig nur durch eine andere Person ausgefüllt werden soll, ist es wichtig, dass alle Möglichkeiten genutzt werden, um eine gesicherte Dokumentation um den Zugangszeitpunkt der Kündigungserklärung sicherzustellen.

Inhalt einer solchen Dokumentation sollte insbesondere die Bemühung des Arbeitgebers sein, die vermutete Austauschkündigung für den Arbeitnehmer zu beweisen. Dazu ist der Arbeitnehmer gut beraten, dass er das Intranet des Arbeitgebers auf adäquate Stellen hin durchsucht und diejenigen Stellen mit einem Screenshot abgelichtet, die von ihm qua Arbeitsvertrag verrichtet oder zumindest aufgrund der Direktionsbefugnis durch den Arbeitgeber zugewiesen werden können. Ein Screenshot dokumentiert den Tag und genauen Zeitpunkt der Sichtung durch den Arbeitnehmer im Intranet. Gleiches gilt für Stellenausschreibungen im Internet oder anderen öffentlich einsichtbaren Stellengesuchen.

Kann, wie kürzlich in der Praxis geschehen, der Mitarbeiter beweisen, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung dieselbe oder zumindest die gleiche Stelle öffentlich ausgeschrieben hatte, so wird sich der Arbeitgeber schwer damit tun, vor Gericht im Kündigungsschutzprozess den Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit darzulegen und zu beweisen.

Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, die Stellenanzeige lediglich auszudrucken. Der Ausdruck kann zeitlich auch weit vor Zugang der Kündigungserklärung erfolgt sein oder eben auch sehr viel später. Ein Screenshot hingegen dokumentiert den exakten Tag und den exakten Zeitpunkt.

Lassen Sie sich fachanwaltlich beraten.

Das Zeitfenster ist oft klein, kann gleichzeitig aber ungemein große Effekte durch seine effektive Nutzung haben.


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