Arbeitnehmer und Erkrankung Coronavirus

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 Es stellt sich häufig die Frage: Was ist, wenn ein Arbeitnehmer am Coronavirus erkrankt ist? Man kann ja eine arbeitsrechtliche und eine sozialrechtliche Frage unterscheiden.

Da wir uns als Fachanwältin für Arbeitsrecht auf das Arbeitsrecht spezialisiert haben, wollen wir uns mit der arbeitsrechtlichen Frage beschäftigen. Denn es ist davon auszugehen, dass die Erkrankung an dem Coronavirus einer Arbeitsunfähigkeit nach sich zieht.

Bei dieser Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten gehen.

Der Arbeitgeber muss in der Regel weiterhin das Entgelt fortzahlen, so wie auch bei anderen Krankheiten, und d. h. für einen Zeitraum von 6 Wochen.

Aber: Viele Arbeitgeber zahlen in der heutigen Zeit nicht, und es stellt sich dann die Frage, ob dies berechtigt ist oder nicht. Denn der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung kann dann ausgeschlossen sein, wenn ihm ein Verschulden betrifft. Was ist ein Verschulden am Coronavirus? Das ist natürlich immer eine Frage des Einzelfalls, bislang ist gerichtlich noch nicht entschieden, ob eine Reise in ein sogenanntes Risikogebiet ausreichend ist, um den Arbeitgeber von der Gehaltsfortzahlung zu entbinden.

Unabhängig vom Coronavirus stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber unter Umständen von der Entgeltfortzahlungspflicht entbunden ist. Das gilt immer dann, wenn der Arbeitnehmer ein Verschulden im Sinne von § 3 Abs. 1, Satz 1 EFZG trifft. Es gilt dann, sowie die Gerichte feststellen, „ob ein Verschulden gegen sich selbst" vorliegt. Schuldhaft im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts handelt nämlich nur der Arbeitnehmer, der in erheblichen Maße gegen die von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zur erwartenden Verhaltensweise verstößt. Dabei ist er von einem objektiven Maßstab auszugehen. D. h., dass ein unbeteiligter Dritter feststellen würde, dass ein grober oder gröblicher Verstoß gegen das Interesse eines verständigen Menschen und damit ein besonders leichtfertiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.

Haben Sie Fragen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall? Zahlt Ihr Arbeitgeber das Entgelt nicht?

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