Arbeitnehmererfindungen

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Rechtstipp: Arbeitnehmererfindungen

Arbeitnehmererfindungen sind Erfindungen, die ein Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses macht. Es handelt sich um ein komplexes Rechtsgebiet, das sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber betrifft. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Meldepflicht und Anzeigepflicht: Gemäß dem deutschen Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbEG) hat der Arbeitnehmer die Pflicht, dem Arbeitgeber jede Erfindung unverzüglich schriftlich anzuzeigen, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit gemacht hat. Der Arbeitgeber muss dann entscheiden, ob er die Erfindung für sich beanspruchen möchte.

  2. Vergütungsanspruch: Wenn der Arbeitgeber die Erfindung annimmt und verwertet, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie etwa dem wirtschaftlichen Wert der Erfindung, dem Beitrag des Arbeitnehmers zur Entwicklung sowie den betrieblichen Verhältnissen des Arbeitgebers.

  3. Verwertung durch den Arbeitgeber: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Vorrecht, die Erfindung zu verwerten. Hierbei ist er jedoch verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine angemessene Beteiligung zu gewähren.

  4. Verwertung durch den Arbeitnehmer: Falls der Arbeitgeber die Erfindung nicht nutzen möchte, hat der Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, die Erfindung selbst zu verwerten. Hierbei muss er jedoch sicherstellen, dass er keine betrieblichen Geheimnisse oder Rechte des Arbeitgebers verletzt.

  5. Schriftform und Fristen: Sowohl die Anzeige der Erfindung durch den Arbeitnehmer als auch die Entscheidung des Arbeitgebers müssen in schriftlicher Form erfolgen. Es gelten bestimmte Fristen, die sowohl für die Anzeige als auch für die Entscheidung einzuhalten sind.

  6. Rechtliche Beratung: Da das Arbeitnehmererfindungsrecht komplex ist und von vielen Faktoren abhängt, ist es ratsam, sich bei Fragen oder Unklarheiten rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, die Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers zu klären und gegebenenfalls Ansprüche durchzusetzen. Hierbei stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Foto(s): Christian Peitzner-Lloret

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