Arbeitsrecht 1x1: Kürzung der Urlaubsansprüche während der Elternzeit

  • 1 Minuten Lesezeit

In einem aktuellen Urteil äußert sich das Bundesarbeitsgericht zur Kürzung von Urlaubsansprüchen für Arbeitnehmer in Elternzeit. Eine solche verstoße nach Auffassung des Gerichts nicht gegen Unionsrecht.

Mit seinem Urteil von Mitte März 2019 gesteht das Gericht Arbeitgebern die Möglichkeit zu, Urlaubsansprüche zu kürzen, wenn sich die Arbeitnehmer in Elternzeit befinden. In diesem Fall kann nach einer ausdrücklichen Mitteilung der Urlaubsanspruch um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat in Elternzeit gekürzt werden. Eine solche Kürzung ist zu jedem Zeitpunkt möglich, sofern das Arbeitsverhältnis noch besteht. Das bedeutet, dass die Kürzungserklärung auch noch nach der Wiederaufnahme der Beschäftigung erfolgen kann.

Das Unionsrecht wird mit dieser Rechtsprechung insofern gewahrt, dass die Situation der Elternzeit nicht mit anderen Fällen, auf die die Kürzungsregelung des § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG keine Anwendung findet, vergleichbar ist. Eine fehlende Anwendbarkeit der Vorschrift liegt dann vor, wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist seiner Tätigkeit nachzukommen und dies nicht auf einer freien Willensentscheidung beruht. Außerdem könne der Urlaubsanspruch auch nicht während des Mutterschaftsurlaubs gekürzt werden. Im Gegensatz zu diesen Fällen beruht die Elternzeit jedoch auf einer freien Entscheidung und nicht auf einer tatsächlichen Verhinderung der Tätigkeit nachzukommen, wie es etwa bei einer längeren Erkrankung der Fall ist.

In einem weiteren Urteil hat das Bundesarbeitsgericht zudem die Entstehung von Urlaubsansprüchen während eines Sonderurlaubs verneint. Die Entstehung von Urlaubsansprüchen bemisst sich laut Gericht nach den Tagen, die tatsächlich pro Woche gearbeitet werden. Im Falle von Sonderurlaub verkürzt sich die Arbeitsdauer pro Woche und somit auch der Urlaubsanspruch.

Wenn Sie Fragen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts haben, wenden Sie sich gerne an uns.

https://kanzlei-hpc.de/taetigkeitsgebiete/arbeitsrecht/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema