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Arbeitsrecht/Dresden – Kündigung wegen Schlechtleistung des Arbeitnehmers (Low Performer)

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Oftmals spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus, die darauf gestützt ist, dass der Arbeitnehmer ein geringes Arbeitstempo sowie eine geringe Arbeitsleistung an den Tag legt. Hier ist vorab zu differenzieren, ob es sich um eine verhaltensbedingte oder um eine personenbedingte Kündigung handelt.

Soweit ein Arbeitgeber zwar die von ihm geschuldete Leistung erbringen könnte, es aber aufgrund von Faktoren, die er selbst verursacht, nicht tut, so wird im Regelfall eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen werden.

Ist es so, dass der Arbeitnehmer zwar unter Anstrengung seiner Kräfte die geforderte Arbeit erbringen will, dies jedoch aufgrund körperlicher und/oder geistiger Fähigkeiten nicht schafft, so handelt es sich im Regelfall oftmals um eine Kündigung aus personenbedingten Gründen.

Eine genaue Differenzierung kann im Einzelfall sehr schwierig sein. In einzelnen Fällen ist es dem Arbeitgeber jedoch möglich, aufgrund der schlechten Arbeitsleistung eine ordentliche Kündigung auszusprechen, sei es nun personenbedingt oder verhaltensbedingt.

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer jedoch nur verpflichtet, eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte zu erbringen. Der Arbeitnehmer schuldet keine schnellstmögliche und fehlerfreie Arbeit. Ausreichend ist, wenn die Arbeit durchschnittlichen Leistungen entspricht. Behauptet der Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer weniger als die normale Arbeitsleistung von mittlerer Art und Güte erbringt, hat er hierfür auch den Beweis vor Gericht zu erbringen. Diesen Beweis zu erbringen, ist in der Praxis oftmals sehr schwer. Aus diesem Grund lohnt es sich auf jeden Fall, auch gegen eine solche Kündigung im Wege einer Kündigungsschutzklage vorzugehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der einzelne Arbeitnehmer bei Kündigung keinen automatischen Abfindungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber hat, sondern immer erst - innerhalb von drei Wochen nach Zustellung der Kündigung - die sogenannte Kündigungsschutzklage erheben muss, damit er seine Rechte ausreichend geltend machen kann.

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Rechtsanwalt Boris Kühne

Kühne Rechtsanwälte


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