Arbeitsvertrag gekündigt? Jetzt schnell aktiv werden!

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Es ist der Alptraum jedes Arbeitnehmers: In der Post findet sich die Kündigung des Arbeitgebers...

Auch wenn es durchaus nachvollziehbar ist, dass dieser Schock erst einmal verdaut werden muss: Lassen Sie sich damit nicht zu lange Zeit - wenn Sie nämlich zu lange warten, können Sie sich möglicherweise gegen die Kündigung nicht mehr zur Wehr setzen. Gerade bei einer Kündigung gibt es zahlreiche Fehler, die dem Arbeitgeber unterlaufen können - so sind Fristen einzuhalten, Beteiligungsrechte von Betriebsrat oder des Integrationsamtes bei Schwerbehinderung zu beachten oder auch formelle Voraussetzungen zu berücksichtigen. Schon eine fehlende oder falsche Unterschrift kann für den Arbeitgeber gravierende Folgen haben.

Egal, ob Sie der Auffassung sind, dass die Kündigung unbegründet ist oder vielleicht sogar vermuten, dass der Arbeitgeber damit Erfolg haben könnte: Es ist auf jeden Fall sinnvoll, den Sachverhalt umgehend von einem Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, da selbst bei scheinbar aussichtslosen Fällen manchmal noch Punkte gefunden werden können, die die eigene Position stärken - so etwa dann, wenn zwar eine Anhörung des Betriebsrats erfolgt ist, diese aber nicht ordnungsgemäß war.

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung bei Gericht eingehen muss, da die Kündigung ansonsten als wirksam gilt.

Gerne stehe ich Ihnen bei der Überprüfung einer Kündigung zur Verfügung, um die in Ihrem Fall beste Vorgehensweise bestimmen zu können.

Foto(s): Heyko Gülicher

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