Arbeitsvertrag in der Türkei kündigen – Kündigungsfristen, Entschädigung und Abfindung

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Wir erklären Ihnen, welche Fristen Sie während der Kündigung beachten und mit welchen Kündigungskosten Sie rechnen müssen.

Welche gesetzliche Kündigungsfristen sind im türkischen Recht vorgeschrieben? Welche Folgen drohen bei Nichteinhaltung? 

Die gesetzlichen Kündigungsfristen hängen vom Dienstalter bzw. der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen ab und sind wie folgt:

Dienstalter 

Kündigungsfrist

Bis zu 6 Monaten

2 Wochen

Von 6 Monaten bis zu 1,5 Jahren

4 Wochen

Von 1,5 Jahren bis zu 3 Jahren

6 Wochen

Ab 3 Jahre

8 Wochen

Dieselbe Kündigungsfristen gelten für die Kündigung sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer. Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber müssen Kündigungsfristen mit Ausnahme der Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) unbedingt eingehalten werden. Andernfalls hat die Gegenseite Anspruch auf Kündigungsfristentschädigung.

Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis auch beenden, ohne die Kündigungsfrist abzuwarten, indem er das der Kündigungsfrist entsprechende Gehalt (Kündigungsfristentschädigung) direkt auszahlt (Freistellung).

Wird der Vertrag vom Arbeitnehmer gekündigt, ist der Arbeitgeber nicht zur Zahlung einer Kündigungsfristentschädigung verpflichtet. Im Gegenteil, wenn der Arbeitnehmer den Vertrag ohne wichtigen Grund kündigt und plötzlich den Arbeitsplatz verlässt, hat der Arbeitgeber Anspruch auf die Kündigungsfristentschädigung.

Kündigungsfristen finden auf befristete Verträge keine Anwendung.

Welche Bedingungen sind für einen Abfindungsanspruch im türkischen Recht zu erfüllen?

Eine Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von mindestens einem Jahr ist Grundvoraussetzung für eine Abfindung.

Nach türkischem Recht hat der Arbeitnehmer in allen Fällen Anspruch auf eine Abfindung, mit Ausnahme der Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung) durch den Arbeitgeber. Der Anspruch auf Abfindung ergibt sich auch aus wichtigen (gültigen) Kündigungsgründen.

Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht der Anspruch auf Abfindung nur dann, wenn die für den Arbeitnehmer im Arbeitsgesetz vorgesehenen wichtigen Gründe für eine Kündigung vorliegen oder wenn der Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Ausnahmetatbestandes wie Ruhestand, Heirat, Militärdienst des Arbeitnehmers gekündigt wird oder wenn der Arbeitnehmer verstorben ist. Wenn der Arbeitnehmer jedoch kündigt, weil er einen anderen Arbeitsplatz gefunden hat, entsteht kein Abfindungsanspruch für ihn.

Wie werden Kündigungsfristentschädigungen und Abfindungen berechnet?

Die Höhe der Kündigungsfristentschädigung entspricht dem Bruttomonatslohn des Arbeitnehmers entsprechend der Kündigungsfrist (2, 4, 6 oder 8 Wochen). Nach Abzug der Einkommensteuer und der Stempelsteuer vom berechneten Entschädigungsbetrag erfolgt die Auszahlung an den Arbeitnehmer.

Die Höhe der Abfindung beträgt ein Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Es gibt jedoch eine Obergrenze (Deckelung) für die Abfindung. Mit anderen Worten, der Betrag, der einem Jahr entspricht, überschreitet nicht den vom Staat festgelegten Höchstbetrag (Stand 05/2020: 6.730,15 TRY bzw. ca. 1.000,00 EUR). Im Gegensatz zur Kündigungsentschädigung ist die Abfindung einkommensteuerfrei. Es wird nur die Stempelsteuer abgezogen.

Welche Auswirkungen hat die Kündigung auf den bezahlten Jahresurlaub?

Nach türkischem Recht wird angenommen, dass die Kündigungs- und Jahresurlaubsfristen nicht ineinander gehen. Wenn der Arbeitnehmer noch einen Anspruch auf unverbrauchten Resturlaub hat, muss dieser Anspruch nunmehr ausgezahlt werden.

Nur wenn der Arbeitnehmer zustimmt, kann der bezahlte Urlaub in Anspruch während der Kündigungsfrist genommen werden. Der Grund für die Kündigung oder von welcher Partei aus die Kündigung erfolgte, berührt den Urlaubsanspruch nicht.

Freistellung zur Arbeitssuche – unter welchen Bedingungen wird sie erteilt?

Während der Kündigungsfrist muss dem Arbeitnehmer täglich mindestens 2 Stunden gegeben werden, um eine neue Stelle zu suchen. Aufgrund dieser Freistellung kann der Lohn nicht gekürzt werden. Wenn keine Freistellung zur Arbeitssuche erfolgt und der Arbeitnehmer weiter beschäftigt wird, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den normalen Lohn und einen 100 %-igen Lohnzuschlag für die Stunden der ihm zustehenden Freistellung.

Wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfristentschädigung zahlt und das Arbeitsverhältnis sofort beendet, ohne die Kündigungsfrist abzuwarten, gibt es keine Freistellung zur Arbeitssuche.

Stand: 01.06.2020

Foto(s): Pixabay.com

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