Arbeitsweg mit dem Fahrrad? – Tempolimit beachten!

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Nutzen auch Sie für den Weg zur Arbeit das Fahrrad? Dann sollten Sie eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin kennen.


Ein Arbeitnehmer, der mit seinem Fahrrad jeden Tag den Weg zur Arbeit zurücklegt, beschwerte sich, dass in einer berliner Straße eine Höchstgeschwindigkeit von 10 Stundenkilometern angeordnet wurde.


Der Radfahrer argumentierte, dass das Tempolimit nicht gerechtfertigt sei und sich sowieso kein Radfahrer daran halte. Auch sei es ihm nicht ohne weiteres möglich, seine gefahrene Geschwindigkeit zu kontrollieren.


Das Bezirksamt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet und die Verkehrszeichen aufgestellt hatte, verwies auf eine Unfallstatistik der vergangenen drei Jahre mit insgesamt zwölf Leicht- und zwei Schwerverletzten in diesem Bereich.


In seinem Beschluss vom 18.07.2022, VG 11 L 280/22, stellte das Verwaltungsgericht Berlin nun fest, dass das Tempolimit auch für Radfahrer zurecht und verbindlich angeordnet wurde. Die Situation vor Ort ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes von einer besonders hohen Dichte an Fußgängern, Rad- und Autofahrern geprägt. Auch sah es das Verwaltungsgericht nicht als gänzlich unmöglich an, als Radfahrer seine Geschwindigkeit zu kontrollieren.


Um die Sicherheit des Verkehrs und insbesondere die Straße querende Fußgänger zu schützen, wurde das Tempolimit von 10 Stundenkilometern vom Verwaltungsgericht Berlin bestätigt. Es wies den Eilantrag des Radfahrers zurück. 


Rechtsanwältin Nadja Semmler

Fachanwältin für Arbeitsrecht


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