Arbeitszeugnis – sechs formale Fehler, an denen jeder Arbeitnehmer ein schlechtes Zeugnis erkennt

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Mit der Sprache im Arbeitszeugnis ist das so eine Sache. Vieles hört sich schön an, drückt aber in Wahrheit negatives aus. Es hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt. Diese wird von Arbeitgebern, Personaler, Anwälten und Richtern verstanden, von vielen Arbeitnehmers und juristischen Laien jedoch verständlicherweise nicht. 

Nicht nur der Zeugnisinhalt ist jedoch wichtig. Bei der Erteilung eines Arbeitszeugnisses sind einige Formalien zu beachten. Werden diese nicht beachtet, entwerten diese unter Umständen ein vielleicht sogar an sich gutes Zeugnis.

In diesem Beitrag schildere ich daher sechs häufige formale Mängel in Arbeitszeugnissen. Arbeitnehmer können ihr Arbeitszeugnis auf dieser Basis einfach überprüfen. Ein Zeugnis, welches formal bereits nicht in Ordnung ist, wird regelmäßig auch inhaltliche Mängel aufweisen und sollte daher kritisch durch einen Fachmann überprüft werden.

1. Mangel im Arbeitszeugnis:

Das Arbeitszeugnis wurde nicht auf dem Geschäftspapier des Arbeitgebers erteilt.

2. Mangel im Arbeitszeugnis:

Das Zeugnis trägt im Anschriftenfeld die Anschrift des Arbeitnehmers.

3. Mangel im Arbeitszeugnis:

Das Zeugnis trägt nicht das Datum der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

4. Mangel im Arbeitszeugnis:

Das Arbeitszeugnis wurde geknickt.

5. Mangel im Arbeitszeugnis:

Das Zeugnis wurde durch die falsche Person erteilt.

6. Mangel im Arbeitszeugnis:

Das Arbeitszeugnis beinhaltet keine Schlussformel.

Einzelheiten zur Thematik erfahren Sie im Video.

Wenn einer der Mängel in Ihrem Zeugnis aufgetreten ist, dann sollten Sie Ihr Arbeitszeugnis durch einen Experten für Arbeitsrecht einmal detailliert überprüfen lassen.


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