Arzthaftungsprozess vor dem Landgericht Hagen: vergessene Kompresse bei Entfernung von Blasensteinen

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Prozesserfolg von Ciper & Coll. vor dem Landgericht Hagen

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Schmerzensgeld: Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden zwei aktuelle Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:

Vergessene Kompresse im Bauchraum nach Entfernung Blasensteine, 25.000,- Euro, LG Hagen, Az.: 2 O 17/15

Chronologie

Der Kläger litt unter Blasensteinen, die operativ entfernt werden sollten. Anlässlich dieser Operation wurde versehentlich ein DIN-A-4 großes Bauchtuch vergessen, was zu einem Infektgeschehen führte. Diverse Revisionseingriffe waren erforderlich.

Verfahren

Das Landgericht Hagen hat es angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage nicht für nötig erachtet, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen. Streitgegenständlich war lediglich die Schadenhöhe. Nachdem die Beklagtenseite vorgerichtlich bereits 15.000,- Euro gezahlt hatte, hielt das Gericht diese Summe für untersetzt und riet den Parteien an, sich auf eine pauschale Abfindung von 25.000,- Euro zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Auch bei eindeutigen Sach- und Rechtslagen verweigern Haftpflichtversicherer immer wieder eine angemessene außergerichtliche Regulierung, so wie hier. In solchen Fällen muss der Patient unnötigerweise noch gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, um zu seinem Recht zu kommen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

Prozesserfolg von Ciper & Coll. vor dem Landgericht Schwerin

Multiorganversagen nach Dünndarmileus, LG Schwerin, Az.: 1 O 230/08

Chronologie

Die Patientin begab sich im September 2005 aufgrund krampfartiger abdomineller Schmerzen in die Notaufnahme bei der Beklagten. Erst 24 Stunden nach Aufnahme wurde die notwendige Operationsindikation gestellt. Eine Enterotomie war erforderlich. In der Folge entwickelte sich eine Bauchfellentzündung. Es folgten 18 weitere Nachoperationen. Bei einer dieser Operationen kam es zur Infektion mit dem MRSA-Virus. Schließlich verstarb die Patientin an einem Multiorganversagen.

Verfahren

Der Ehemann der Patientin führt den Rechtsstreit als ihr legitimierter Rechtsnachfolger weiter. Nachdem das Landgericht Schwerin ein chirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt hat, das mehrere Behandlungsfehler konstatierte, schlossen die Parteien auf Anraten des Gerichts einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Bereits im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme hatte sich der MDK Mecklenburg-Vorpommern mit dem Vorgang befasst (Az. 32333981-10). Auch dieser war im Ergebnis dazu gekommen, dass Behandlungsfehler vorlagen. Leider war vorgerichtlich keine vergleichsweise Einigung mit dem Haftpflichtversicherer der Beklagten möglich, sodass eine gerichtliche Inanspruchnahme notwendig wurde, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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