Arzthaftungsrecht: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Cottbus!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Cottbus

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:

Nicht erkannte Promyelozytenleukämie, 100.000,- Euro, LG Cottbus, Az.: 3 O 362/13

Chronologie:

Die Patientin litt seit Herbst 2012 unter einem deutlichen Leistungsabfall. Sie begab sich zu ihrem Hausarzt, dem Beklagten zu 1), der sie als Hypochonder abtat. Insbesondere erhob er keine weitergehenden Befunde. Ab Frühjahr 2013 kam es zu einem weiteren Leistungsabfall, auf den wiederum nicht reagiert wurde. Erst im Mai 2013 erfolgte eine weitergehende Diagnostik, die eine Promyelozytenleukämie ergab. Am 11. Juni 2013 verstarb die Patientin nach mehrwöchiger Chemotherapie.

Verfahren:

Das Landgericht Cottbus hat den Vorfall gutachterlich überprüfen lassen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellt im Ergebnis fest, dass die Patientin zu einem Onkologen hätte überwiesen werden müssen. Es sei zumindest zu einer Verzögerung der Chemotherapie um vier bis fünf Wochen gekommen. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleichsvorschlag über pauschal rund 100.000,- Euro unterbreitet.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Verzögerte Karzinomdiagnosen haben oftmals erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen, so wie hier. Wäre die Chemotherapie früher begonnen worden, hätten für die verstorbene Patientin durchaus Chancen zum Überleben bestanden, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel Fachanwalt für Medizinrecht tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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