Arzthaftungsrecht: erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Freiburg!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor.

Landgericht Freiburg: Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Implantation einer zementfreien Hüft-Totalendoprothese, 120.000,- Euro, LG Freiburg, Az.: 1 O 90/15

Chronologie

Die Klägerin begab sich aufgrund einer hämatogen bedingten Coxitis in die Klinik der Beklagten. Dort setzte man ihr eine Hüft-Totalendoprothese ein. Postoperativ kam es zu Komplikationen. So stellten sich u.a. Lähmungserscheinungen im Fuß sowie Schmerzen im Rücken, in der Hüfte und im Gesäß ein.

Verfahren

Das Landgericht Freiburg hat den Vorfall mittels eines orthopädisch-unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens eines Universitätsklinikums eruieren lassen. Im Ergebnis stellt der Gutachter insbesondere fest, dass die nicht durchgeführte Schnittbildgebung (CT/MRT) im Bereich des linken Beckens/Oberschenkels als Versäumnis zu bewerten sei und nicht dem Facharztstandard entspreche. Das Gericht hat den Parteien sodann angeraten, sich gütlich zu einigen. Die Parteien sind daraufhin übereingekommen, sich auf eine pauschale Entschädigungssumme von 120.000,- Euro zu verständigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Fehlgeschlagene Hüft- und Knieimplantationen stellen im Bereich der Arzthaftung statistisch die häufigsten Behandlungsfehlerfälle dar. Grund dafür ist die hohe Anzahl der bundesweit derart vorgenommenen Operationen, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, fest.



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