Arzthaftungsrecht in der Praxis: Außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Bevor ein Prozess angestrebt wird sollte sich der Geschädigte mit Hilfe seines Rechtsanwaltes zunächst um eine gütliche Einigung mit der Haftpflichtpflichtversicherung des Schädigers oder mit diesem selbst bemühen.

Allerding ist hier Vorsicht geboten!

Die Haftpflichtversicherung bieten häufig Vergleiche an, in denen der Geschädigte mit einem Kapitalbetrag abgefunden werden soll. Allerdings bedarf es vor Abschluss eines derartigen Abfindungsvergleiches einer umfangreichen Prüfung durch einen fachlich versierten Rechtsanwalt.

Liegt nämlich ein Dauerschaden vor, oder ist ein Spätschaden zu befürchten, so müssen auch die finanziellen Folgen in der Zukunft bei der Bemessung des Abfindungsbetrages mitberücksichtigt werden. Eine gut geprüfte Prognose ist in einem solchen Falle vor allem deshalb wichtig, weil später die Geltendmachung weiterer Schäden verjährt sein kann.

Unvorhergesehene Spätfolgen können nur unter sehr strengen Voraussetzungen nach Abschluss eines Abfindungsvergleiches noch über die Regelung der Störung der Geschäftsgrundlage zu einer Anpassung des Schmerzensgeldanspruches führen. Der Spielraum zwischen dem im Vergleich ausgehandelten Betrag und dem Angepassten ist allerdings gering. In Anbetracht der Tragweite möglicher Spät- oder Dauerschäden evtl. sogar viel zu gering um einen halbwegs angemessenen Ausgleich zu erreichen. Auch ein Vorbehalt im Abfindungsvergleichsvertrag ist kein Blankoscheck für alle etwaigen Spät- und Dauerschäden, sondern nur für solche, die aus medizinischer Sicht bei Abschluss des Abfindungsvergleiches nicht vorhersehbar waren.

Zuletzt sei noch angemerkt, dass nach gängiger Praxis, Versicherungen gegenüber Laien oft anders auftreten als gegenüber Rechtsanwälten. Somit erweist sich die sorgfältige Rechtsanwaltswahl im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs als nahezu noch gewichtiger, als im Klageverfahren.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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