Arzthaftungsrecht in der Praxis: Kostenübernahme

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Es gibt für finanziell schwach gestellte Personen mehrere Möglichkeiten, einen Prozess ohne oder mit geringerem Kostenrisiko zu führen. Dazu zählen unter anderem Rechtschutzversicherungen.

Die Rechtschutzversicherer bieten unter den Versicherungsbezeichnungen Privat-/ Familienrechtschutz einen umfassenden Rechtsschutz für medizingeschädigte Patienten an. Zwar machen diese Versicherungen in der Praxis oft unnötigerweise eine Versicherungsbestätigung von bestimmten Voraussetzung abhängig, wie beispielsweise der Vorlage eines fachmedizinischen Gutachtens, in dem der Behandlungsfehler bestätigt wird, oder von der Benennung sonstiger adäquater Beweismittel. All diese Einschränkungen sind für den Eintritt des Rechtschutzfalles jedoch nicht von Belang. Vielmehr tritt der Versicherungsfall bereits zu dem Zeitpunkt ein, in dem der Patient den berechtigten, das heißt nicht mutwilligen Verdacht auf das Vorliegen eines Behandlungsfehlers hegt. Es reicht demnach in Zweifelsfällen schon aus, dass ein Behandlungserfolg nicht eingetreten ist, oder es dem Patienten nach der Behandlung schlechter geht, als vorher.

In den Fällen, in denen Rechtschutzversicherungen unberechtigt den Deckungsschutz nicht erteilen, bietet sich die Androhung einer sogenannten Deckungsschutzklage an. Gerade bei schwer medizingeschädigten Patienten ist die Verzögerungstaktik der Versicherungen und damit die Ungewissheit für den Patienten, ob seine Rechtschutzversicherung für die entstehenden Kosten aufkommen wird, nicht akzeptabel.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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