Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Bielefeld!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess sind wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Bielefeld 

Fehlgeschlagene Spondylodese im Segment L4/L5, 25.000,- Euro, LG Bielefeld, Az: 4 O 89/14

Chronologie:

Der Kläger begab sich wegen Beschwerden im Wirbelsäulenbereich in die Klinik der Beklagten, wo eine versteifende Wirbelsäulenoperation in Form einer Spondylodese im Bereich L4/L5 vorgenommen wurde. Unmittelbar nach dem Eingriff zeigte sich bei ihm eine Fußheberparese auf der linken Seite. Eine Revisionsoperation war erforderlich. Die Parese verblieb indes.

Verfahren:

Das Landgericht Bielefeld holte zu dem Vorfall ein neurochirurgisches Sachverständigengutachten ein. Nachdem der Gutachter insbesondere die groben Fehllagen der Schrauben durch den Operateur bemängelte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 25.000,- Euro vor.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung sind neurologische Ausfälle infolge einer Wirbelsäulenoperation unmittelbar abzuklären, um eine dauerhafte Schädigung des Nervenkanals zu vermeiden. Auch dies war in der vorliegenden Sache nicht der Fall, sodass das Gericht den angemessenen Pauschalbetrag vorschlug, meint Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.



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