Arzthaftungsrecht in der Praxis: erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Darmstadt!

  • 1 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Darmstadt: Schädigung des Nervus accessorius anlässlich Nackenoperation, 40.000,00 Euro, LG Darmstadt, Az.: 19 O 270/14

Chronologie

Der Kläger begab sich zwecks Entfernung einer Fettgeschwulst am hinteren Hals zur Behandlung in die Praxis der Beklagten. Dabei kam es zur Schädigung des Nervus accessorius, was in der Folge zu Schmerzen, Taubheitsgefühlen und Armhebeschwierigkeiten führte.

Verfahren

Das Landgericht Darmstadt hat einen Gütetermin bestimmt. In der Verhandlung wies das Gericht die Beklagtenseite darauf hin, dass es dazu neige, der Klägerseite Recht zu geben. Im Ergebnis regte das Gericht an, dass sich die Parteien gütlich einigen sollten. Danach schlossen diese einen Vergleich über 40.000,00 Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Zivilprozesse entscheiden sich oft danach, welche Partei beweispflichtig ist. Im Arzthaftungsprozess ist generell die Behandlerseite für die ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Patienten beweispflichtig, stellt Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, klar.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema