Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Flensburg!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser in den meisten Fällen außergerichtliche Regulierungen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Flensburg

Fehlbehandelter Bandscheibenvorfall im Segment LW 4/5, 27.000,- Euro, LG Flensburg, Az.: 3 O 28/15

Chronologie:

Die Klägerin wurde aufgrund akuter Rückenschmerzen in die Klinik des Beklagten eingeliefert. Dort verwies sie auf einen zwei Jahre zurückliegenden Bandscheibenvorfall. Als einzige Therapiemöglichkeit nannten die Mediziner ihr das sogenannte DIANA-Verfahren, das auch vorgenommen wurde. Postoperativ verstärkten sich allerdings die Beschwerden.

Verfahren:

Das Landgericht Flensburg hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter zahlreiche erhebliche Fehler, die teilweise nicht nachvollziehbar seien, fest. Auch Anamnese und Befunderhebung seien nicht in gebotenem Umfange erfolgt. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über 27.000,- Euro nahegelegt, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Die Verfahrenszeit in dieser Sache betrug rund drei Jahre. Das entspricht auch erfahrungsgemäß der Durchschnittsdauer eines Arzthaftungsprozesses, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dirk C. Ciper LL.M. fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.



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