Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Halle!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Halle

Kompartmentsyndrom nach Kniegelenksoperation, LG Halle, Az.: 6 O 259/14

Chronologie:

Die Klägerin litt an Beschwerden des rechten Kniegelenks. Sie begab sich daher in die Klinik der Beklagten, wo die Mediziner eine chronische Instabilität des Kniegelenks feststellten und eine arthroskopisch assistierte Ersatzplastik des hinteren Kreuzbandes vornahmen. Postoperativ traten Schmerzen ein, die nach einiger Zeit als Kompartmentsyndrom diagnostiziert wurden. Es war ein weiterer operativer Eingriff erforderlich. Die Klägerin wirft den behandelnden Ärzten eine fehlerhafte Operation sowie Nichtdiagnose des Kompartmentsyndroms vor.

Verfahren:

Das Landgericht Halle hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter eine ärztliche Fehlerhaftigkeit bei der Behandlung fest, woraufhin das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung einer Entschädigungssumme im vierstelligen Eurobereich vorschlug, die diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Bei Vorliegen eines Kompartmentsyndroms ist eine unverzügliche Behandlung des Betroffenen erforderlich. Ein Zeitverlust kann gravierende Folgen haben, die sich in dieser Angelegenheit allerdings nicht herausstellten, sodass der gerichtliche Vergleichsvorschlag als angemessen bezeichnet werden kann, meint Dr. Dirk C. Ciper LL.M, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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