Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Neubrandenburg!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Neubrandenburg 

Bauchdeckenabszess nach Uterusruptur und Laparotomie, LG Neubrandenburg, Az.: 4 O 393/14

Chronologie:

Die Klägerin befand sich im August 2013 wegen akuter abdominaler Symptomatik in der siebten Schwangerschaftswoche in der Klinik der Beklagten. Es wurden eine Uterusruptur und ein akutes Abdomen diagnostiziert und behandelt. In der Folge litt die Klägerin über vermehrte Schmerzen. Da eine Besserung nicht eintrat, begab sie sich erneut in ärztliche Behandlung, wobei ein Bauchdeckenabszess nach Längsschnittlaparotomie und ein hämorrhagischer Schock festgestellt wurden. Die Klägerin wirft der Beklagten die Nichteinhaltung der Hygienevorschriften vor, aus der sich postoperativ die Wundinfektion entwickelt hat.

Verfahren:

Das Landgericht Neubrandenburg hat den Vorfall mittels eines gynäkologischen Gutachtens hinterfragen lassen. Der Gutachter stellte u. a. heraus, dass bei derartigen Eingriffen eine Antibiotikaprophylaxe sinnvoll gewesen wäre. Entscheidend sei es auch, inwieweit tatsächlich bei der Klägerin eine Immunisierung eingetreten sei. Im Hinblick auf das für beide Parteien bestehende Restrisiko empfahl das Gericht sodann den Parteien zu einer gütlichen Einigung über eine Pauschale im vierstelligen Eurobereich, der diese nähertraten.

Anmerkungen:

Es ist für Patienten äußerst schwierig, die Nichteinhaltung von hinreichenden Hygienevorschriften erfolgreich anzugehen. Die Beweissituation ist für den Patienten insoweit ungünstig. In Fällen wie dem vorstehenden bietet sich in der Regel eine vergleichsweise Klärung an, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C.Mahr LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechtes. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus, als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hunderte nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen, als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen, sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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