Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Stralsund!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser in den meisten Fällen außergerichtliche Regulierungen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Stralsund

Tod nach unterlassener histologischer Abklärung eines Adnextumors, 35.000,- Euro; LG Stralsund, Az.: 6 O 130/14

Chronologie

Die zwischenzeitlich verstorbene Patientin begab sich wegen postmenopausaler Blutungen in die Praxis der Beklagten zu 2). Diese verwies sie zwecks Entfernung beider Eierstöcke in die Klinik der Beklagten zu 1), wo keine Gewebeprobe entnommen wurde. Über Monate hinweg verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Patientin. Erst fast ein Jahr später wurde sodann ein fortgeschrittenes Ovarialkarzinom diagnostiziert. Kurze Zeit später verstarb die Patientin.

Verfahren

Das Landgericht Stralsund hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der bestellte Sachverständige bemängelte insbesondere fehlende Abklärungen und Befunderhebungen, woraufhin die Parteien einen Widerrufsvergleich über eine pauschale Summe von 35.000,- Euro abschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Das Verfahren wurde durch den legitimierten Rechtsnachfolger der Patientin, ihren Sohn betrieben. Verspätete Tumordiagnosen stellen einen Standardfall im Bereich der Arzthaftung dar, stellt Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, klar.



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