Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Stuttgart

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Stuttgart

Arterienverletzung anlässlich Kryoablation der Pulmonalvenen, LG Stuttgart, Az.: 15 O 158/16

Chronologie:

Die Klägerin litt an Vorhofflimmern und begab sich in die Klinik der Beklagten, wo eine Kryoablation vorgenommen wurde. Hierbei kam es durch Fehlpositionierung des Katheters zu einer arteriellen Blutung, die eine Notoperation erforderlich machte. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin unter diversen gesundheitlichen Problemen.

Verfahren:

Das Landgericht Stuttgart hatte zunächst eine Güteverhandlung vorgenommen und intensiv geprüft, ob die Klägerin über die entsprechenden Risiken hinreichend aufgeklärt worden ist. Im Ergebnis schlug das Gericht sodann den Parteien eine gütliche Einigung über eine Summe im vierstelligen Eurobereich vor, die nicht zustande kam. Nach umfangreicher weiterer Beweisaufnahme schlug das Landgericht nunmehr nochmals eine vergleichsweise Einigung über einen vierstelligen Betrag an.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nur recht selten holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen keine Gutachten ein. Nachdem der vom Gericht ursprünglich vorgeschlagene Vergleich jedoch nicht zustande kam, musste das Gericht eine weitere umfassende Beweisaufnahme vornehmen und hat den Parteien nunmehr erneut zu einer gütlichen Einigung angeraten. Insofern diese nicht zustande kommt, wird es wohl zu einem Rechtsmittelverfahren vor dem OLG Stuttgart kommen, stellt Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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