Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Karlsruhe
Fehlerhafte Entlassung aus stationärer Behandlung trotz erhöhter CRP-Werte, OLG Karlsruhe, Az.: 7 U 126/16

Chronologie
Der Kläger begab sich in die Klinik der Beklagten, wo ein Tumor im Bereich des Colon ascendens entfernt wurde. Nach etwa zweiwöchiger stationärer Behandlung entließen ihn die Mediziner, obwohl noch erhöhte Entzündungswerte vorlagen. Einige Tage später wurde er mit starken Schmerzen im rechten Unterbauch notfallmäßig wieder aufgenommen und ein superinfiziertes Hämatom operativ behandelt.

Verfahren
Mit dem Vorfall war zuvor bereits das Landgericht Mannheim befasst gewesen und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen (Az.: 5 O 6/15). Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Nach erneuter umfangreicher Beweisaufnahme durch den OLG-Senat kam dieser zu dem Ergebnis, dass die Entlassung aus der Klinik trotz bestehender erhöhter Entzündungswerte nicht lege artis erfolgte, und verurteilte die Beklagte insgesamt zu einer Zahlung im vierstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.
Weil der OLG-Senat lediglich eine Behandlungsverzögerung feststellte, die zu unnötigen Schmerzen führte, fällt das zugesprochene Schmerzensgeld eher gering aus. Weitere Folgeschäden sah das Gericht jedoch nicht als erwiesen an. Zumindest hat der Kläger mit der Berufung einen Teilerfolg erzielt, meint RA Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten:

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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