Arzthaftungsrecht in der Praxis: erneuter Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Köln!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Köln: Armplexuslähmung und Kleinhirnhypoplasie nach Spontanentbindung, OLG Köln, Az. 5 U 24/13

Chronologie

Die Klägerin stellte sich bei der Beklagten in der 39. SSW vor. Am Folgetage wurde die Geburt eingeleitet. Dabei kam es zu Komplikationen. Das geborene Kind leidet seither an einer Erb’schen Lähmung sowie Kleinhirnhypoplasie und hat die Pflegestufe 1.

Verfahren

Die Klägerin hatte zunächst das Landgericht Aachen mit dem Vorfall involviert (Az. 11 O 218/11). Dieses hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Das sah der Arzthaftungssenat des OLG Köln jedoch anders und schlug den Parteien einen Vergleich im fünfstelligen Eurobereich vor, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Auch der vorliegende Rechtsstreit zeigt einmal mehr, dass es durchaus Sinn machen kann, eine erstinstanzliche Entscheidung in der Berufungsinstanz hinterfragen zu lassen. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, zeigt sich über das Gesamtergebnis nach dem zunächst abgewiesenen Urteil sehr erfreut.



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