Arzthaftungsrecht in der Praxis: erneuter Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Köln

  • 3 Minuten Lesezeit

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Köln: Sehnervverletzung angesichts Lasik-Operation, OLG Köln, Az.: 5 U 34/17

Chronologie

Der Kläger begab sich in die Praxis des Beklagten zwecks Vornahme einer Lasik-Operation, mit dem Ziel einer Normalsichtigkeit in der Ferne. Seit dem Eingriff leidet er jedoch an einer Weitsichtigkeit, die das Tragen einer Lesebrille erfordert. Dem Beklagten wird insbesondere eine fehlerhafte Risikoaufklärung vorgeworfen.

Verfahren

Mit der Sache war bereits das Landgericht Köln befasst (Az.: 25 O 250/14) und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Entgegen der Auffassung des Landgerichtes sah der Senat des Oberlandesgerichtes noch durchgreifende Zweifel im Hinblick auf eine sachgerechte Aufklärung. Es wird auch der Vorwurf einer Unterschriftenfälschung in Bezug auf den Aufklärungsvordruck erhoben. Der OLG-Senat schlug den Parteien insoweit an, sich auf eine pauschale Entschädigungssumme im vierstelligen Eurobereich zu einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Nur selten lässt der Arzthaftungssenat des Oberlandesgerichtes Köln Berufungen zu. In der Regel werden diese nach § 522 ZPO zurückgewiesen. In der vorliegenden Sache sieht der Senat allerdings zu Recht noch Aufklärungsbedarf, wie Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht feststellt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Eine Besonderheit in dieser Angelegenheit liegt darin, dass das befasste Gericht das von Klägerseite beanspruchte Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,- Euro sogar noch für untersetzt erachtete und auf 180.000,- Euro anhob. Die Höhe steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Hinsichtlich der zugesprochenen Feststellungsansprüche werden weitere Verhandlungen über sechsstellige Beträge erfolgen, so Rechtsanwalt Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema